Sollte man ein pfändungssicheres Sparbuch für Kinder anlegen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird ein Sparbuch auf den Namen des Kindes angelegt, braucht es keinen Pfändungsschutz. Grundsätzlich darf keine Pfändung des Vermögens Deines Kindes erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass Du selbst kein eigenes Geld zum Schutz vor Pfändung vorher Deinem Kind übertragen hast und das jeweilige Konto auch tatsächlich Deinem Kind gehört und Du nur bevollmächtigt bist. Problemlos auf das Konto des Kindes kann z.B. das monatliche Kindergeld oder das Elterngeld überwiesen werden.

Hier sind Alternativen zum Sparbuch:http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/banken-wittern-geschaeft-kinder-sparen-mehr-als-ihre-eltern/6982572.html

Sparbuch mit Pfändungsschutz

Da liegt ein Mißverständnis vor: Es gibt zwar Girokonten mit Pfändungsschutz, aber keine Sparkonten mit Pfändungsschutz. Damit hat sich die Frage dann wohl erledigt.

Oh je - bitte, bitte verabschiede dich von einem Sparbuch für Kinder: unpraktisch, grottenschlechte Verzinsung ....

...pfändungssicher ??? Warum ??? ich kenne keine Kinder die Privatinsolvenz anmelden müssen, und wenn die Eltern eh schlechte Schuldner sein sollten, wer garantiert dir, dass sie nich an deas Ersparte ihrer Kinder gehen ? Das geht nämlich, solange die Kinder nicht volljährig sind..

Nein - ein Fondsparplan, auf dem regelmäßig zugunsten eingezahlt werden sollte, hat eine besser Performance - und das langfristig.