Privates Darlehen vergeben - wie schütze ich mich vor Verjährung?
Ich möchte innerhalb der Familie jemandem ein privates Darlehen vergeben. Die Verrjährungsfrist beträgt bei darlehen nur 3 Jahre. Wie schütze ich mich, dass ein Einwand der Verjährung nicht geltend gemacht wird.
3 Antworten

Welche Verjährung?
Wenn man einen Darlehensvertrag mit klaren Rückzahlungsbedingungen und Sicherheiten vereinbart, kann man nach Ausbleiben der Raten den offenen Betrag fällig stellen und dann die Sicherheit verwerten.
So und nur so verleiht man Geld es sei den, man kann einen (Total-)Verlust als Freundschaftsdienst einem Familienangehörigen gegenüber verschmerzen.
G imager761


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Richtig die Verjährung beträgt 3 Jahre.
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Sie beginn mit Ablauf des Jahres zu laufen in dem die Zahlung fällig fällig war.
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Damit stellt sich die Frage, wann wird das Darlehn gewährt werden, und wann wird die Rückzahlung fällig werden?
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Es gäbe zwei Methoden die Verjährung zu verhindern.
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Die preiswerte, man beantragt einen Mahnbescheid, wenn der Schuldner wirklich mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät.
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die etwas teurere (die Kosten kann man ja dem Darlehnsnehmer aufdrücken, er will ja das Geld), aber absolut sichere. Das Darlehn wird notariell beurkundet. Mit Laufzeit, Fälligkeit der Raten und allem was dazu gehört und "Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen." Dann kann man bei Zahlungsrückständen direkt aus dieser Urkunde vollstrecken.

Hallo,
auch für dich dieser hilfreiche Link :
..... werden diese Hinweise beachtet, dürfte sich ein eventueller Verlust in Grenzen halten K.
DH.
Warum nicht immer so?