Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

Hallo,

folgendes Szenario: Eine Frau erbt von ihrem Vater den Nießbrauch an einer Wohnung. Sie wird einige Zeit später Pflegefall, wobei die Kosten vorerst von Sozialamt übernommen werden, ihre Rente aber nicht ausreicht und das Sozialamt daher höchstwahrscheinlich versuchen wird, den Nießbrauch einzusetzen. Zusätzlich befindet sie sich in einem Insolvenzverfahren.

Mir ist soweit klar, dass sie die monatlichen Einnahmen (oder einen Teil davon) der Wohnung dann ans Sozialamt (falls nicht anders bezahlbar) und den Treuhändler abführen muss. Ich habe auch gelesen, dass bei einem lebenslangen Nießbrauch üblicherweise ein Kapitalwert berechnet wird.

  • In wie weit sind die Wohnungsbesitzer nun der Nießbraucherin verpflichtet? 
  • Müssen sie "nur" die monatlichen Einnahmen an die Nießbraucherin (bzw. das Sozialamt / ihren Treuhändler) zahlen, solange sie lebt?
  • Oder (eher der schlechtere Fall), müssen die Wohnungsbesitzer auch nach dem Tod der Frau noch für Forderungen der Nießbraucherin aufkommen, bis der regulär errechnete Kapitalwert (Jahreswert * Faktor aus Tabelle) des Nießbrauchs "abbezahlt" wurde?
  • Kann Sozialamt oder Treuhändler von Wohnungsbesitzer verlangen, die Wohnung zu verkaufen, damit der Kapitalwert bzw. die offenen Schuld / Forderung auf einen Schlag zurückgezahlt wird?

Die Frau ist schwer krank und wird daher höchst wahrscheinlich nicht so alt, wie üblicherweise bei der Kapitalwertberechnung angenommen wird. Eigentlich müsste der Kapitalwert doch dann anhand der tatsächlichen Lebensdauer erneut berechnet / korrigiert werden?

Vielen Dank für die Auskünfte!

Erbe, erbrecht, Immobilien, Nießbrauch, wohnung, Sozialamt
Vor- und Nacherbe verkaufen Haus. Konkrete Erbfrage.?

Ich habe bereits zwei Fragen hier eingestellt und mir wurde nahegelegt sie kombiniert als eine neue Frage zu stellen, da sich die Sachlage so besser beantworten lässt:

Als meine Mutter starb hat sie mich und meinen Bruder als Nacherben für ihr Haus eingetragen und ihren neuen Ehegatten als Vorerben. Mein Bruder musste aus bestimmten Gründen sein Erbe ausschlagen und somit blieb ich als alleiniger Nacherbe übrig.

Alles wurde ins Grundbuch eingetragen und nun möchte der Vorerbe gerne das Haus verkaufen, da er sich die Reparatur- und Instandhaltungskosten nicht mehr leisten kann.

Ich würde dem gerne zustimmen (was ich ja muss damit wir es verkaufen können), vor allem um hohen Aufwand wenn er das Zeitliche segnet zu vermeiden.

So wie ich das verstanden habe, muss ich mich mit ihm auf die jeweiligen Anteile einigen, da es keine rechtlichen Vorgaben für diesen Fall gibt.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich meinem Bruder gerne die Hälfte von dem was ich als Anteil erhalte abgeben möchte, da meine Mutter es so wollte und er zum damaligen Zeitpunkt keine andere Wahl hatte als das Erbe auszuschlagen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Welche Freibeträge fallen in diesem Fall an wenn ich meinem Bruder das Geld zukommen lassen möchte? Ich war der Meinung es wäre 20.000€, aber mir wurde nahegelegt, dass es mehr sein könnte.

Zusätzlich, weiß jemand, ob es möglich ist beim Hausverkauf das Geld auf zwei Parteien aufzuteilen ohne, dass jemand zuerst alles erhält und dann doch wieder Schenkungssteuern bezahlen muss?

erbrecht, Schenkungssteuer
Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament
Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?

Guten Tag,

kann ein lebenslanges Wohnrecht für eine "fremde" Person eingetragen werden?

Hintergrund ist dass wir die Vorahnung haben mein Vater könnte der Freundin meines verstorbenen Bruders ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus mit drei abgeschlossenen Wohnungen übereinander. Erdgeschoss und 1.Stock gehören meinem Vater, die Wohnung im 2. Stock gehört mir. Meine Mutter lebt nicht mehr, keine weiteren Geschwister.

Da ich ja nun nach dem Tod meines Bruders irgendwann Alleinerbe bin und mich mit besagter Dame nicht besonders verstehe wäre das eine absolute Katastrophe mit dieser Frau zusammen in einem Haus leben zu müssen.

Sie ist zur Zeit nur ab und zu am Wochenende da, hat wohl nur am Wochenende Freigang........

Kann mein Vater ihr ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im 1.Stock einräumen und wenn ich nach seinem Ableben dann das Haus erben sollte habe ich zwar ein ganzes Haus aber eine Wohnung davon gehört mir zwar aber ich kann mit ihr nichts anfangen da ja hier lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?

Bitte nicht falsch verstehen, man soll die Lebenden leben lassen, aber es gibt eben bestimmte Dinge die man vorab klären muss um auch mal wieder an etwas anderes zu denken.

Mit meinem Vater darüber zu sprechen ist erfolglos, er hält große Dinge von dieser Frau und deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Dankeschön


erbrecht, WOHNRECHT
Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil
Darf ich die Wohnung und das Auto meiner verstorbenen Mutter auch ohne Erbschein verkaufen?

Meine Mutter ist kürzlich verstorben, ich war das einzige Kind. Meine Mutter war mit einem US Amerikaner verheiratet, die Hochzeit fand in Deutschland statt. Sie hat sich in Amerika scheiden lassen, die Scheidung aber nie in Deutschland anerkennen lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet, es droht also nicht die Gefahr, dass er der Scheidung jetzt noch widerspricht. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Nach ihrem Tod muss jetzt also erstmal die Scheidung anerkannt werden bevor ein Erbschein für mich ausgestellt werden kann (der Antrag ist schon beim Nachlassgericht, aber die warten auf die Scheidungsanerkennung). Der ganze Vorgang zieht sich über mehrere Monate hin. Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung, die monatliche Kosten verursacht und die jetzt leer steht. Ihr Konto deckt nicht die monatlich anfallen Kosten.

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Wohnung verkaufen, um die anfallenden Kosten zu umgehen? Wie ist das mit Ihrem Auto? Das Auto wird nicht gefahren und die Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass das Auto nicht weiterhin auf meine Mutter versichert sein kann. Aber auch hier fallen ja dann Mehrkosten an, wenn ich das Auto auf mich versichern muss. Ich habe bereits diverse Rechnungen und Kredit meiner Mutter bezahlt bzw. abgewickelt, weil das Konto die Beträge nicht abgedeckt hat und die Firmen mich angemahnt hatten.

Erbe, erbrecht, Erbschaft
Kann der Alleinerbe (Ehegatte) das Haus verkaufen und Geld verjubeln?

Erbvertrag

§ 1 Vorbemerkung

Wir sind beiderseits in erster Ehe miteinander verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aus unserer Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen, namens X und Y

In der Verfügung über unseren Nachlass sind wir weder duch erbvertragliche noch durch wechselbezügliche Verfügungen von Todes wegen eingeschränkt. Vorsorglich widerrufen wir alle bisher von uns errichteten Verfügungen von Todes wegen ausdrücklich.

§ 2 Erbeinsetzung auf den Tod des Zuerststerbenden

Der zuerst sterbende Ehegatte setzt den überlebenden Ehegatten zu seinem·

Alleinerben

ein. Ersatzerben sind die nachstehend genannten Schlusserben

§ 3 Herausgabevermächtnis

Der Erststerbende wendet hiermit im Wege des Vermächtnisses (nicht Nacherbschaft) denjenigen, die nachstehend als Schlusserben eingesetzt werden - zu dem dort genannten Erwerbsverhältnis - alles zu, was aus seinem Nachlass beim Tod des Überlebenden noch vorhanden sein wird, ohne die hieraus gezogenen Nutzungen.

Jeder Vermächtnisnehmer hat seinem Bruchteil gemäß einen selbständigen Anspruch · Die Vermächtnisse werden erst mit dem Erbfall des Uberlebenden fallig. Sicherheitsleistung kann nicht verlangt werden. Die Vorschriften der§§ 2111, 2121 Absatz 1 und 2 sowie 2130 Absatz 2 BGB finden für das Vermächntnis entsprechende Anwendung.

Sollte ein Abkömmling den Pflichtteil geltend machen, so entfällt sein Vermächtnis
zugunsten des Alleinerben.

Ersatzvermächtnisnehmer sind je deren Abkömmlinge, unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung. Stirbt ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling vor dem überlebenden Ehepartner, so ist der Vermächtnisgegenstand an den anderen als Schlusserben eingesetzten Abkömmlinge , ersatzweise an die übrigen vom Erststerben­ den vorhandenen Abkömmlinge, unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgenordnung herauszugeben

§ 4 Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten

Der überlebende Ehegatte setzt zu seinen Erben

  1. die Tochter XXX, geb. am XXXX, wohnhaft in .....

Ersatzerben jedes eingesetzten Erben sind dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, tritt Anwachsung an die übrigen eingesetzten Erben ein.

Unsere Sohn XXX wird ausdrücklich enterbt.

§ 5 Pflichtteilsrecht

Wir wünschen nicht, dass auf den Tod des Zuerststerbenden von uns ein Abkömmling seinen Pflichtteil verlangt. Wer beim Ableben des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend macht, wird auf Ableben des Längslebenden mit dem Vermächtnis beschwert, an die anderen Erben wertmässig das herauszugeben, was seinen Pflichtteil auf den Tod des Überlebenden übersteigt. Die danach gegünstigten Vermächtnisnehmer sind im Verhältnis der ihnen zugewandten Erbteile bedacht. Dem Vermächntisausgangsbetrag sind für den Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Todesfall Zinsen in Höhe von 5 % jährlich hinzuzurechnen.

Erbe, erbrecht, Pflichtteil, Vermächtnis
Erbe gibt keine vollständige Auskunft und verweigert Wertermittlung?

Hallo, mein Vater ist verstorben. Ich bin einzige Tochter.

Meine Mutter ist Vorerbin, Enkel Nacherbe. Ich blieb im Testament unerwähnt. Die Erbin wurde bereits im Februar mehrfach durch mich aufgefordert Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Sie nahm sich einen Anwalt, welcher mir ein unvollständiges Verzeichnis . Ein ganzes Grundstück, sämtliche Schenkungen , 2 weitere Konten etc. wurden weggelassen. Hausrat für 2 eingerichtete Häuser wurde mit 1500,-€ angegeben. Angeblich alles nichts wert.(sagt der Anwalt) Ich nahm mir (nachdem ich Erbin in Verzug gesetzt hatte) ebenfalls einen Anwalt. Erneute Aufforderung des vollständigen Nachlassverzeichnisses und Wertgutachtens. Es wurden weitere "Bröckchen" mitgeteilt, jedoch fehlt noch vieles, von dem was ich weiß vorhanden zu sein. Wertermittlung wird blockiert, da "angeblich" kein Geld für sowas. Klage wurde eingereicht und beim Landgericht abgewiesen, da bereits Auskunft erteilt. (Auch eine unvollständige Auskunft ist eine Auskunft). PKH wurde daraufhin abgelehnt.Beschwerde beim Oberlandesgericht brachte vorerst Abhilfe, da das 2. Grundstück nicht erwähnt wurde und einige strittige Punkte offen sind. Klage wurde zuständigkeitshalber zum Amtsgericht zurück verwiesen. Nun hat der Anwalt der Erbin zu den strittigen Punkten wieder ein paar Bröckchen (jedoch fehlerhaft) zugegeben, damit der Auskunftsklage nicht stattgegeben wird. Wertermittlung wird weiter blockiert. Jetzt meint mein Anwalt, ich soll den Wert, von den Sachen die ich weiß, selbst ermitteln. Ich sollte im inet recherchieren und den höchsten Verkaufspreis raussuchen. Anschließend will mein Anwalt nur noch Zahlungsklage machen.

1. Ich bin kein Gutachter

2. Ich habe zwar einiges an Fotos, Kontoauszügen etc. Jedoch bei weitem nicht alles

3. Das 2. strittige Grundstück soll ich einfach weg lassen.

Anwalt drängt, da Verjährung droht. Prozessgebühren incl. Wertgutachten soll ich nun selbst aufbringen.

Was ist davon zu halten??? Bin dankbar für jeden Rat.

erbrecht, Erbschaft, Familie
Pflichtanteil bei Berliner Testament mit drei Halbgeschwistern trotz Alleinerbe?

Meine Mutter ist jetzt leider verstorben, mein Vater bereits 1987. In ihren Unterlagen war ein verschlossenes von beiden Eheleuten unterzeichnetes Berliner Testament von 1984. In diesem bin ich nach dem Tod meiner Eltern als Alleinerbe genannt worden. Dies wurde ordnungsgemäß beim Amtsgericht mit allen Angaben der leiblichen Kinder abgegeben. In den Konto meiner Mutter stand ich bereits seit Jahren mit einer Vollmacht. Meine Mutter hat bereits zwei ältere Kinder. Wir stammen alle von unterschiedlichen Vätern. Jetzt nach der Beisetzung habe ich von dem Erstgeborenen über einen Anwalt ein Schreiben zu Erb-/Pflichteilsansprüchen erhalten. Binnen zwei Wochen soll ich ein von ihm beigefügtes Nachlassverzeichniss ausfüllen. Desweiteren Auskunft über alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen Paragraph 2050 ff BGB zu erteilen, die die Erblasserin innerhalb ihrer letzten 10 Lebensjahre an ihre Abkömmlinge getätigt hat. Kontoauszüge, Quittungen etc. soll ich auch noch lückenlos bei legen. Ich bin komplett fertig mit den Nerven. Meine Mutter wurde grad erst bei gesetzt. Ich muss noch ihre Wohnung auflösen und nun dieses Schreiben. Wie soll ich denn die letzten 10 Jahre recherchieren? Und ist das rechtens? Ich weiß grad nicht mehr weiter.

erbrecht, Familie, pflichtanteil, Berliner Testament
Wie sieht das mit dem Anspruch auf Pflegeausgleich § 2057a für den Allein-/Haupterben aus?

Beide meine Eltern sind vor 3 Monaten kurz aufeinander gestorben. Sie haben Immobilien und Sparkonten hinterlassen. Meine Schwester hat ihr Leben lang unentgeltlich bei den Eltern gelebt und sie in den letzten 10 Jahren zunehmend gepflegt. Beide Eltern waren mobil und überwiegend selbständig, aber da unser Vater Demenz, Inkontinenz und vor 1 1/2 Jahren dann Krebs entwickelte, und unsere Mutter multiple chronische Erkrankungen hatte, erhielten beide in der Zeit Pflegegeld nach Pflegestufe 1 bzw 2, und in den letzten 2 Monaten Stufe 3. Das Pflegegeld ging direkt auf das Konto meiner Schwester. Unsere Mutter schenkte ihr für ihre Dienste zudem vor 2 Jahren eine Immobilie im Wert von 25.000 Euro, sowie (zusammen mit unserem Vater) letztes Jahr ein Auto im Wert von 22.000 Euro. Unsere Mutter hatte sie zusätzlich testamentlich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater hat aufgrund seiner Demenz kein Testament hinterlassen. Ich möchte mich von meiner Schwester auszahlen lassen und versuchen, es möglichst gütlich, d.h. ohne Anwalt regeln, damit unsere Beziehung nicht vollkommen zerbricht. Bei der Errechnung meines Pflichtanteilanspruches verlangt meine Schwester nun, das ihr zusätzlich 20% des Gesamterbes beider Elternteile als Ausgleich für ihre geleistete Pflege zugeschrieben wird (siehe Anspruch auf Pflegeausgleich nach § 2057a). Steht ihr dieser Anspruch wirklich noch zu, obwohl sie bereits 1. völlig mietfrei bei unseren Eltern gewohnt hat (sie hat im Gegenzug die Arznei- und Nahrungsmittelkosten getragen), 2. das Pflegegeld bekam 3. als Dank für ihre Pflegeleistung die Schenkungen von insgesamt 47.000 Euro erhalten hat, und zudem 4. aus gleichem Grund als Alleinerbin von unserer Mutter eingesetzt worden ist?

Vielen Dank!

erbrecht
Kann ich als Eigentümerin den Nießbrauch für eine unbewohnte Wohnung abkaufen?

Hallo, ich bin seit nunmehr 19 Jahren Eigentümerin einer Wohnung die mir meine Mutter damals mit einem Nießbrauchrecht für sie überschrieben hat. Sie hat aber nie in der Wohnung gewohnt. Lediglich ihr Möbel aus einer geschiedenen Ehe darin aufbewahrt. Sie lebt nun schon seit Jahren mit einer guten Witwenrente aus ihrer zweiten Ehe in einer Seniorenresidenz. Um als Eigentümerin die Wohnung selbst nutzen zu können, würde ich ihr gerne das Nießbrauchrecht abkaufen. Meine Mutter hat nach ihrer Scheidung meinen Vater ausbezahlen müssen. Damit sie das Zweifamilienhaus nicht verkaufen mußte, haben wir es in zwei Eigentumswohnung en umgewandelt und ich ihr zusammen mit meinem Mann eine davon abgekauft. Ihre verbleibende Wohnung wurde mir damals dann mit dem Nießbrauchrecht überschrieben. Nebenkosten hatte sie dafür bezahlt. Wir haben dann sehr viel an dem Haus modernisiert und es dadurch erheblich aufgewertet. Da wir jetzt erst davon erfuhren, dass sich das Erbtecht geändert hat und uns die Immobilie nach 10 abgelaufenen Jahren doch noch nicht ganz gehört,hätte ich gerne gewusst; 1. Geht das überhaupt den Nießbrauch abzukaufen und im Grundbuch wieder zu löschen? 2. Wie kann man den Wert eines Nießbrauchrechts dafür ermitteln? 3.Kann meine Mutter, weil sie auf das Geld nicht angewiesen ist, auch einen viel geringeren Betrag als den Wert der Wohnung verlangen? 4. Wenn es gehen würde und ich sodann Eigentümerin ohne Nießbrauchrecht wäre, inwieweit könnte mein Bruder -der nicht als Eigentümer eingetragen ist und auch keinen Kontakt zu uns hat- dafür im Erbfall - Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen? Bzw. welcher Immobilienwert würde hier zugrunde gelegt?

ich hoffe, dass meine Fragestellung verständlich und nicht zu umfangreich sind? Würde mich sehr freuen wenn mir jemand antworten könnte.

erbrecht, Nießbrauch
Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT

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