Was erben wir Kinder aus erster Ehe, wenn unsere Mutter stirbt und der Stiefvater im Haus weiterlebt?

2 Antworten

Fangen wir mal so an:

Gibt es ein Testament? Wenn ja, erbt derjenige, der darin als Erbe benannt ist. Wenn das der Ehemann ist, erbt der alles.

Den Kindern bleibt in dem Fall nur der Pflichtteil, der die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmacht.

Anders als ein Erbe geht der Pflichtteil nur auf Geld. Den Kindern gehört damit nicht ein bestimmter Anteil an Gegenständen.

Wenn es kein Testament gibt, sind die Kinder Miterben geworden. Da über die Zahl der Kinder keine Angaben gemacht werden, kann man da prozentual auch nicht ausrechnen.

Geerbt werden kann natürlich nur, was dem Erblasser gehört hat, also nicht etwa das ganze Haus, sondern nur der Hälfteanteil.

Dasi79 
Fragesteller
 10.03.2018, 16:43

Danke für die schnelle Antwort.

Es gab kein Testament.

Wir sind 4 Kinder. Meine Schwester und ich sind Stiefkinder des hinterbliebenden Witwers.

Die Frage ist auch, was hat meine Mutter gehört? Hatte Sie nicht durch eine Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag den halben Anspruch vom derzeiten gemeinsamen Besitz?

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Privatier59  10.03.2018, 16:57
@Dasi79

Das mit dem Zugewinnausgleich wird von Dir falsch verstanden. Ist aber ohnehin ohne Bedeutung da ein Zugewinnausgleichsauspruch nicht vererbbar ist wenn er nicht vor (!) dem Tod schon entstanden ist:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Suche-BGH-Urteil-wonach-Zugewinnausgleich-an-die-Erben-nicht-mehr-geschuldet-wird--f46782.html

Das mit den Kindern verstehe ich so, dass es 2 leibliche Kinder der Verstorbenen gibt.

Was wird als gemeinsamer Besitz bezeichnet? Es kommt auf das Eigentum an. Wer konkret ist im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen?

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Wenn Eure Mutter kein Testament gemacht hat, geht es um ihre Hälfte des gemeinsamen Hauses (wem gehörte das Auto? Gab es Geld auf den Konten?).

Das Erbe der Mutter wird wie folgt verteilt:

1/4+1/4=1/2 an den Ehemann gem. §§ 1371 + 1931 BGB.

Den Rest teilt Ihr vier Kinder Euch. § 1924 BGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Privatier59  10.03.2018, 16:59

Mit dem Haus bin ich angesichts der etwas kryptischen Äußerung vorsichtig.

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wfwbinder  10.03.2018, 17:02
@Privatier59

Skeptisch bei Sachverhalten ist immer gut. Aber ich verstand:

 und lebte mit unserem Stiefvater im gemeinsamen Haus,

gehörte beiden.

Wir sind 4 Kinder. Meine Schwester und ich sind Stiefkinder des hinterbliebenden Witwers.

Zwei sind aus erster Verbindung der Mutter, 2 sind gemeinsame Kinder mit dem jetzigen Witwer.

Aber natürlich kann ich mich auch irren.

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Privatier59  10.03.2018, 17:07
@wfwbinder

Hinsichtlich der Anzahl der Kinder hast Du Recht.

Was mich an dem Haus irritiert ist die Frage nach dem Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute hälftig Eigentümer sind, bräuchte es an sich keinen Anlass zu dieser Frage zu geben.

Schauen wir, ob die Fragestellerin das Rätsel auflöst.

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Dasi79 
Fragesteller
 10.03.2018, 17:55
@Privatier59

Die Frage ist, ob automatisch beide hälftig Eigentümer sind, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde? Oder hängt es noch von anderen Faktoren ab wie z.B. Grundbucheintrag?

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Privatier59  10.03.2018, 18:09
@Privatier59

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:

Wenn die Mutter nicht als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen ist, habt Ihr Kinder keinerlei Ansprüche wegen des Hauses.

Wie dem unten zitierten BGH-Urteil zu entnehmen ist, gibt es in einem solchen Fall keinerlei vererbbare Zugewinnausgleichsansprüche.

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