Erben,Pflegen , Pflegeheim

Kann mir jemand hierzu eine antwort geben?EILT Mein Bruder hat vor 13 Jahren das Haus meiner Eltern bekommen und Ausgebaut. Das er das Haus quasi geschenkt bekommen hat,haben wir erst vor kurzem erfahren.Kurz vor meiner Mutters Tot habe ich mir ein schreiben zeigen lassen was abgemacht war.Darin stand das beide Eltern ein lebenlanges Wohnrecht besitzen.Ausserdem das mein Bruder soweit er es mit der Arbeit vereinbahren kann auch Pflegen muss.(Als das Haus übergeben wurde,war mein Bruder alleinstehend,jetzt verheiratet bevor meine Mutter starb) Nun lebte mein Vater als alleinversorger noch mit im Haus.Da meine Schwägerin nicht kochen kann hat mein Vater es mit übernommen,da mein Bruder ja auf Arbeit ist.(Aussage meines Vaters:Sie muss ja was zu essen haben bevor sie zur Arbeit fährt.(DUMM).Es ging auch einige Zeit gut,nur dann fing die Schwägerin an,über meinen Vater schlecht zu reden und mein Bruder wollte ihn schon rausschmeissen.Meine beiden Geschwister und ich gleich zum Anwalt und ihn Mitteilen lassen,das wenn er so weiter macht wegen Undank das Haus zurück geben muss.( Anwalt).Mein Vater ist 84 Jahre und die weh wehchen kommen,er bekommt keine Luft,Ärzte können nichts feststellen.Somit gehen wir davon aus das die Psyche ihn zu schaffen machen.Es ist den ganzen Tag ja niemand im Haus mit den er reden kann.Er fährt somit auch noch mit dem Auto kleinere Strecken.Bis auf letzten Sonntag,da hat mein Bruder ihn ins Krankenhaus geschafft,er bekam keine Luft.Innerhalb dieser paar Tage ist er jetzt ein Pflegefall und soll ins Heim und entmündigt werden,was meine beiden Geschwister und ich als Undank empfinden.Was können wir machen das es nicht soweit kommt mit der Entmündigung und das er ins Heim gegeben wird.Mein Vater war immer Überzeugt davon,das mein Bruder dieses nicht tun würde.Da ich 100 km entfernt wohne und arbeite kann ich nicht ständig danach sehen.Mein Bruder hat auch immer dafür gesorgt,das mein Vater wenn es ging an Verschönerungen des Hauses sein Geld dazu legt.

erbrecht, Familie, Haus, Pflegeheim
Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft
Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag
Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt
Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

erbrecht, Kilometerpauschale
Tod meines Vaters. Ich bin einfach übergangen worden.

Vor 5 Jahren starb mein Vater. Mein Bruder wurde daraufhin als Erbe der gemeinsamen Firma meiner Eltern eingesetzt. Dafür muss er bis an das Lebensende meiner Mutter eine Rente an sie bezahlen. Das alles habe ich (Schwester ) nur mündlich von meinem Bruder und Mutter erfahren. Ich weiß weder, welches Vermögen an meinen Bruder über ging noch was die Firma lt. Bilanz und Jahresumsatz wert war. Mein Bruder hat sich nun innerhalb der letzten 5 Jahre 3 neue Autos(Limosines) und 2 Imobilien in München Zentrum gekauft. Seine Frau arbeitet nicht und meine Mutter bekommt seither monatlich ihre Zahlung von meinem Bruder überwiesen. Jeder kann sich also denken, wieviel die Firma in etwa abwirft. Meine Mutter wiederum wohnt in ihrer eigengenutzten Imobilie (3 Zimmer mit Balkon) München Zentrum. Seit dem Tod meines Vaters wird mir immer wieder mündlich versichert, dass ich einmal diese Wohnung erben werde als Ausgleich, weil es ja doch ein wenig ungerecht abläuft. Mein Vater hat sich leider um dies nicht mehr gekümmert. Nun meine Frage: Ist es sehr verwerflich von mir, meine Mutter darauf zu drängen mir ihre Imobilie zu überschreiben? Sie hat natürlich das Wohnrecht so lange sie möchte. Kann ich auch von ihr verlangen, dass sie sich auch in Zukunft um die Instandhaltung der Wohnung kümmert? Ich könnte mir dies nicht leisten. Vielen Dank für Ihren Rat. S.

erbrecht, Erbschaftsrecht
Gilt Unterschrift unter Medikamenten am Sterbebett? Konto und Wohnung leergeräumt

Guten Tag, mein Bruder hat sich kurz vor dem Tod unseres Vaters eine beträchtliche Summe per Überweisungsvorlage, die mein Vater unter starken Schmerzmittel im Krankenhaus unterschrieben hat, auf seinem Konto überweisen lassen. Mir sagte er, wenn Vater stirbt, können wir die Beerdigung bezahlen und der Restbetrag wird später gerecht aufgeteilt. Auch Vaters Wohnung hat er mit all seinen persönlichen Dingen komplett geräumt und entsorgt. Mit dem Argument: Da kommt er doch eh nicht wieder zurück! Ich fand es nicht schön! Mein Bruder gab mir nach dem Tod des Vaters einen Teilbetrag der mir zustehenden Summe und meinte nun, ich könne dankbar sein, dass er mir überhaupt etwas gegeben hat. Vater hätte ihm das Geld im Krankenhaus geschenkt. Auch waren Gegenstände aus der Wohnung vom Vater verschwunden, bevor ich sie noch möbliert besichtigt habe. Mein Bruder hatte einen Schlüssel. Meine Fragen: Zählt eine Unterschrift unter starken Medikamenten? (wo er mehrere Stunden für brauchte, bis er sie bekommen hat, so sagte er es mir). Zählt eine handgeschriebene Vollmacht vom Bruder geschrieben, dass er für Vater alles Geschäftliche erledigen kann? Vater hat es wohl unterschrieben. Es gibt kein Testament und wir beide sind Alleinerben und jetzt zerstritten. Was kann ich tun um an mein Resterbe zu kommen? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

erbrecht, Pflichtteil

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