Die Tante ist kinderlos verstorben, wie verteilt sich nun ihr Erbe?

3 Antworten

Hallo,

irgendwie war mir die Fragestellung schon beim ersten Mal eingestellt, beim lesen nicht ganz nachvollziehbar :-(

Es gibt anscheinend noch Fragen. Worum geht es denn genau ?

Geht es um den Nachlass der Tante die verstorben ist oder um den Nachlass/ Erbe der Eltern, verteilt an alle Geschwister.

Gibt es ein Testament ? Geht es um die gesetzliche Erbfolge ?

niceday67 
Fragesteller
 30.11.2015, 17:34

Hallo, es geht um den Nachlass der kinderlosen Tante (Erblasserin), die Eltern von ihr schon tot, sie hat noch eine Vollschwester und 2 Halbschwestern, gesetzliche Erbfolge, kein Testament. 

Denke die Vollschwester (gleiche Mutter+Vater) erhält 2/3 und die beiden Schwestern (nur gleicher Vater) erhalten jeweils 1/6.

LG

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Gaenseliesel  30.11.2015, 18:04
@niceday67

Hi, ja genau so hatte ich es von Anfang an herausgelesen !

Ich denke, Geschwister des Erblassers erben, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt und Elternteile des Erblassers verstorben sind. Dieser Sachverhalt besteht hier eindeutig !

Ob hier zu gleichen Teilen unter den Geschwistern vererbt wird, wage ich auch zu bezweifeln, denn es geht ja nicht um das Erbe eines Elternteils. 

Könnte so sein wie du vermutest, ich bin da überfragt. Ich hoffe es meldet sich noch ein fachkundiges Mitglied.

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Gaenseliesel  30.11.2015, 18:22
@Gaenseliesel

habe dazu noch folgendes gefunden:

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dies in den §§ 1924 ff.: Verwandte erben dann, wenn sie der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Ordnung angehören.

Verwandte erster Ordnung sind die Kinder; an die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder etc. .....fällt weg !

Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern.....fällt ebenfalls weg !

 an die Stelle verstorbener Eltern treten deren Kinder,

 d.h. die Geschwister oder die Halbgeschwister des Verstorbenen.

damit denke ich, alle erben sogar zu gleichen Teilen !

lies mal selbst:  Gesetzliche Erbfolge 

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Erbfolge.php

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gesetzliche Erben sind hier erstmal die Eltern § 1925 BGB.

Leben die nicht mehr, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Im deutschen Erbrecht werden alle Nachkommen eines Erblassers gleichermaßen in der Erbfolge berücksichtigt, sodass die Halbgeschwister eines Erben einen gleichen Anteil am Nachlass erhalten. Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle, ob diese Halbgeschwister aus einer anderen Ehe stammen oder unehelich gezeugt wurden. Ausschließlich die Tatsache, dass sie vom Erblasser abstammen, ist bei erbrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung.

Im normalen Familienalltag kann das Vorhandensein von Halbgeschwistern zwar die verwandtschaftlichen Beziehungen komplizieren und so zu Problemen führen, doch im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten erweist sich dies als weitaus weniger dramatisch. Vor dem Gesetz handelt es sich hierbei um Nachkommen des Erblassers, die selbstverständlich auch erbberechtigt sind. Für den Gesetzgeber spielt es absolut keine Rolle, ob ein Nachkomme unehelich oder nicht zur Welt gekommen ist.

http://www.erbrecht-heute.de/Halbgeschwister.html