Kann ein Miterbe einer Immobilie sich selbst einen Mietvertrag ausstellen, ohne die anderen Erben zu fragen?

2 Antworten

sich selbst einen Mietvertrag ausstellen

Was soll denn bitte  "ausstellen" heißen?

Ein Mietvertrag wird üblicherweise zwischen einem Vermieter und einem Mieter abgeschlossen. Wer dabei den Mietvertragsentwurf erstellt (oder ausgestellt) hat, ist momentan mal völlig egal. Entscheidend für Deinen Fall ist, dass ein Miterbe nicht alleine den Vermieter repräsentieren kann, denn dem Miterbe gehört die Wohnung/das Haus nicht alleine.

Eigentümer ist die Erbengemeinschaft, die entweder alle zusammen, also gemeinschaftlich, den Mietvertrag als Vermieter unterschreiben kann, oder die nur gemeinschaftlich einen Dritten oder einen Miterben für die Vermieterfunktion bevollmächtigen kann.

Es dürfte klar sein, dass ein Mietvertrag zwischen einer Erbengemeinschaft und einem Miterben mit reichlich Konfliktpotential belastet ist, z.B. wenn es um die Ausübung typischer Vermieterrechte geht. Hierbei denke ich zunächst an das Recht der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder Pflichtverletzung oder an eine Mieterhöhungsforderung oder an die Abwehr von Mietminderungsansprüchen.