Enkelin bekommt von Oma ein Haus geschenk. Hat der Sohn von der Oma kein Erbrecht?

2 Antworten

Nein, der Sohn hat keinen Anspruch auf das Haus. Die Oma hat es der Enkelin geschenkt, Thema durch.

Der Sohn hat ggf. Anspruch auf einen "Pflichteilergänzungsanspruch" § 2325 BGB.

Wenn die Oma binnen 10 Jahren nach der Schenkung stirbt, wird der Wert der Schenkung (jährlich um 1/10 vermindert) dem Erbe zugerechnet.

Ist das, was der Sohn nach dem Tod der Mutter noch erbt, dann geringer als der Pflichtteil, der sich aus der genannten Berechnung ergibt, muss die Enkelin einen Ausgleich zahlen.

Beispiel:

Wert des Hauses (bei Schenkung) 200.000,-.

Oma stirbt nach 5 Jahren, hat noch 10.000,- auf dem Konto.

Sohn erbt die 10.000,-.

Anrechnung der Schenkung 200.000,- - 5/10= 100.000,-.

gesetzliches Erbe des Sohnes 100 % also 110.000,-. Pflichtteil 1/2 = 55.000,-.

Geerbt 10.000,-, Pflichtteilsergänzungsanspruch 45.000,-, den die Enkelin auszahlen muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Da hoffen wir, dass die Oma noch 10 Jahre lebt, denn bei einer Schenkung von mehr als 200.000,00 Euro entsteht Schenkungsteuer. Da kann sie ja kaum och mal einen Fuffi zustecken.

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Hallo,

für die folgende Darstellung mal vorausgesetzt, es ist der einzige Sohn und es gibt auch keinen Opa mehr, ansonsten bitte genauere Familienstruktur nennen. Auch gehe ich auf keine steuerlichen Auswirkungen ein, dafür gibt es andere Spezialisten.

Das Haus ist im Eigentum der Oma - und mit ihrem Eigentum kann sie machen was sie will: selbst nutzen, vermieten, verkaufen.

Oder aber verschenken. An wen, das ist auch ihre Angelegenheit. Einen "Anspruch" darauf hat während ihrer Lebzeit niemand, auch ihr Sohn nicht.

Problem gibt es erst bei Ihrem Tod, wenn der innerhalb von 10 Jahre ab dem Schenkungsdatum erfolgt.

  • Der Sohn hat einen gesetzlichen Erbanspruch auf das Erbe seiner Mutter (=Oma) und wäre Alleinerbe. Die gesamte Erbmasse steht damit ihm zu.
  • Das verschenkte Haus gilt dann als Erbe. Der Wert des Hauses wird jährlich um 1/10 ab Schenkungsdatum gekürzt und der sich dann errechnete verbleibende Betrag ist Teil der dem Sohn zustehenden Erbmasse.
  • Das bedeutet, dass der Sohn gegenüber seiner Tochter (=Enkelin) einen Anspruch in Höhe eben dieses errechneten Wertes hat.
  • Grundsätzlich ist das ein Anspruch auf Bargeld, so dass die Enkelin ggfs. das Haus verkaufen muss.

Anders, wenn die Oma diese 10 Jahre überlebt. Dann ist bei ihrem Tod kein Anspruch des Sohnes auf einen Teil des Hauses mehr vorhanden, die Enkelin kann ruhig schlafen und der Sohn ist stinkesauer.

So oder so, bei dieser Vorgehensweise der Oma sind spätere Konflikte zwischen Sohn und Enkelin vorprogrammiert.

Unbetrachtet bleibt bei diesen Ausführungen eine Variante, wenn die Oma testamentarische Regelungen zu Gunsten Ihrer Enkelin trifft und der Sohn gegenüber seinem (hier vorausgesetzten) 100%-Erbanspruch benachteiligt wird. Dann geht es in die Themen "Pflichtteil" bzw. "Pflichtteilergänzungsansprüche" des Sohnes, welche ich hier nicht ausführen will, da es eigene Fragestellungen mit weiteren Informationen zur Testamentsregelung wären.

Familienstreit ist auch in diesen Fällen zu erwarten.

Fazit: Oma hat hier unbedacht gehandelt und ist nicht oder nicht sinnvoll beraten worden.

Gruss

Walter