Wie erben Witwe (Berliner Testament) und Stiefkinder, die als Nacherbe der Großeltern eingesetzt sind?
Folgender Fall: Mein Mann beerbt seine Mutter und erhält u.a. Mietshaus und ET-Wohnungen. Seine (nicht unsere) Kinder sind von seinem verstorbenen Vater und seiner Mutter in einem Berliner Testament als Nacherben/Ersatzerben bestimmt. Mein Mann und ich haben uns in einem Berliner Testament als befreite Erben eingesetzt. 1. Frage: in welchem Umfang darf mein Mann über Haus etc. verfügen, kann er ein Nießbrauch auf mich übertragen? 2. Frage: Wenn mein Mann stirbt, was geht an mich, was an seine Kinder?
2 Antworten
Hier wären zwei Erbfälle zu unterscheiden: Zunächst beerben dein Mann und seine Kinder als Nacherben den Gesamtreinnachlass der Vorerbin gem. Berliner Testaments seiner Eltern. Er teilt sich also hälftig mit den Kindern das, was Vater und Mutter im Nacherbfall hinterlassen. Wären die Enkel als Ersatzerben bestimmt, erbt dein Mann allein.
Bei Vorversterben deines Mannes hätten seine Kinder einen zu ihrem hälftigen Erbanspruch am Nachlass ihres Vaters hälftigen Pflichtteilsanspruch gegen dich, wenn ihr euch ebengleich als befreite Vorerben durch Ehegattentestament eingesetzt hättet.
Dein Mann und seine Kinder bilden eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengemeinschaft) - da kann niemand ohne die Zustimmung der anderen Beschwerungen wie Nießbrauch- oder Wohnungsrechte über ein ererbtes Mietshaus festschreiben.
Mein Vorredner scheit wirklich Ahnung zu haben, klingt auch absolut schlüssig. Aber um alle Ungereimtheiten auszuschließen würde ich einen Anwalt für Erbrecht befragen.