Fällt die Gundsteuer beim Immobilienkauf von der Tante bzw. Oma an und wie wird der Grundbucheintrag gehandhabt?

4 Antworten

Laut Notar ist dieses Geschäft machbar indem das ganze irgendwie über ein Treuhandkonto läuft.

Ich mag nicht glauben, daß ein Notar so etwas erzählt.

Der Sachverhalt ist wohl so zu verstehen, daß die Oma geschäftsunfähig ist. Da es an einer Betreuung fehlt, ist derzeit NIEMAND in der Lage, einen verbindlichen Kaufvertrag über die Immobilie abzuschließen.

Natürlich könnte sich die Tante vertraglich verpflichten, das ihr dereinst zufallende Haus an Dich zu verkaufen. Das wäre dann aber zum einen nur ein Kaufvorvertrag und zum anderen auch keiner zwischen Dir und Deiner Oma.

Konkret:

Zu 1: Ja, wenn das Geschäft dann nach dem Tode der Oma mit der Tante zustande kommt.

Zu 2: Mangels der Möglichkeit einen wirksamen Kaufvertrag mit der Oma abschließen zu können, die Oma.

Lösungsmöglichkeit: Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Allerdings muß das Amtsgericht der Veräußerung dann nochmals separat zustimmen.

Ob es Deine Tante fröhlich stimmen wird, daß sie in dem Falle erheblich höhere Erbschaftsteuern zu zahlen hat, steht auf einem anderen Blatt.

Und wenn der Oma das Geld ausgeht zahlt der Staat für das Altenheim.??Verkaufen kann nur der Eigentümer. Falls er nicht mehr Geschäftsfähig ist der Betreuer. Dein Tante veräppelt dich, was auch immer im Vertrag steht. Erben kann man nur das was übrig bleibt, und so ein Altenheim ist teuer,Nur weil Oma nicht will bedeutet nicht das es dann anders gehen muss. Man müsste die Oma unter betreuung stellen, der Betreuer könnte dann verkaufen. Wobei hier die Tante als Betreuer ausfällt.Der Notzar kann dich NICHT in Grundbuch eintragen, du wirst nicht Eigentumer. Und das Geld wird weg sein, wenn du es irgendwann mal zurpck willst.

Gerne kann man mauscheln, man lässt sich aber nicht mauscheln ohne Gewinn


Den Inhalt der notariellen Beurkundung wäre interessant zu kennen. Ohne deren Kenntnis spekulieren wir hier herum. Z. B.: Möglicherweise handelt es sich um ein Berliner Testament, an dem voraussichtlich die Oma nichts mehr ändern kann, also auch nicht das Haus an Dich verkaufen.

Deine Tante kann derzeit das Haus gar nicht verkaufen, da es ihr nicht gehört. Die Tante bekommt das Haus erst im Erbfall und kann dann darüber (frei?) verfügen.


Nur die Oma kann die Immobilie verkaufen (mit oder ohne Betreuer ja nach Status). Die Tante kann erst verkaufen, sobald sie beispielsweise durch Erbschaft Eigentümerin geworden ist. Theoretisch kann Sie eine entsprechende Absichtserklärung abgeben, aber ist die tatsächlich etwas wert? Was ist, wenn die Immobilie frei veräußert werden muss, um die Heimkosten "für Oma" abzudecken?

Wenn die Tante erbt, muss sie keine Grunderwerbsteuer zahlen.

Wenn die Tante an Sie verkauft, zahlen Sie den vollen Grunderwerbsteuersatz, da Sie mit Ihrer Tante nicht in direkter Linie verwandt sind (das sind nur Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel).

Wenn Oma keinen Betreuer hat, ist sie augenscheinlich noch voll geschäftsfähig. Insoweit könnte Oma gleich Sie verkaufen (keine Grunderwerbsteuer). Die Tante erbt dann was von dem Kaufpreis bei Tod Ihrer Oma noch übrig ist.