Böswillige Schenkung oder...?
Einen Monat vor ihrem 91. Geburstag hat meine Mutter ein Nießbrauch für ihren Enkel bestellt. Sie war bereits in diesem Moment schwer krank, sodass der Notar zur Beurkundung zu ihr nach Hause kommen musste (außerdem war er nicht in seinem Bezirk tätig!). Ein Monat später ist sie verstorben. Der Enkel hat sie nie gepflegt. Ist diese Bestellung und Beurkundung rechtswirksam oder ist diese Entscheidung eine böswillige Schenkung, obwohl ich als Alleinerbe im Berliner Testament von meinen Eltern genannt wurde (ohne Klausel). Es handelt sich um 2-Familienhaus, die Mieteinnahmen (aus dem 1. OG, welche mir zustehen) und die Grundschuld decken nicht die lfd. Gesamtkosten der Immobilie, da der Nießbraucher keine NKosten zahlt. Ich habe bereits einen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch genommen und eine Klage einreichen lassen (was wirklich ein Vermögen kostet), habe ich trotzdem ein komisches Bauchgefühl dabei.
Ich kann unter dieser Kombination mit meinem Erbe nichts anfangen, die Immobilie ist nicht zu verkaufen und kostet für mich monatlich sehr viel Geld, da meine Mutter den Nießbraucher von allen Reparaturen bzw. dem Haus mit dem Grundbucheintrag ausgeschlossen hat und noch zusätzlich ihm ein Vorkaufsrecht eingeräumt hat. Ich bitte um Unterstützung, da 1 Kopf ist gut und 2 und....sind noch besser.
Danke
2 Antworten
Ich weiß zwar nicht, wo Dein Fachanwalt wohnt, aber die Verfügungen zugunsten des Enkels sind schon etwas merkwürdig. Der Wohnort ist deshalb wichtig, weil das OLG Hamm am 12. September 2017 im Grundsatz (Az. 10 U 75/16) entschieden hat: "Wird der Schlusserbe durch vorherige Schenkungen benachteiligt, rechtfertigt dies die Rückforderung der Zuwendungen". Bei Dir geht es um etwas Vergleichbares wie eine Schenkung, nämlich die Entwertung Deines Erbes durch das Nutzungs- und Vorkaufsrecht des Enkels.
Hier mehr zum Urteil des OLG Hamm:
Zeig das mal Deinem Anwalt.
Siehe auch hier auf S. 21: https://issuu.com/medienm8/docs/zuhause_6_2017
Wenn Du Deinen Anwalt genauso unterrichtest wir uns, dann bestell dem armen Kerl mein herzliches Beileid zu diesem Mandanten!
Du hast also einen Blick in die Bestellungsurkunde für den Nießbrauch geworfen. Wieso schreibst Du nicht gleich, daß Reparaturen der Eigentümer zu tragen hat?
Und "böswillige" Schenkung? Ich würde mir da eher Stichworte wie "Geschäftsfähigkeit" und "Pflichtteil" vornehmen. Aber, das wird Dir Dein Anwalt auch schon gesagt haben.
Zu Deinem Bauchgefühl: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Wer mit diesem Fakt nicht leben kann, sollte einen Bogen um alle Gerichte machen.
Im übrigen ist das nie im Leben ein Nießbrauch. Das wird ein Wohnrecht sein.
Danke für Ihre Unterstützug, es war sehr hilfsreich und sachlich