Übernahme der Abschleppkosten nach Todesfall?

4 Antworten

Haften dürfte wohl der oder die Erben. Mit dem Tode geht das Vermögen als ganzes über.

ein wenig mehr Information zum Sachverhalt schadet nicht !  ;-) 

( z.B. unter deiner gestellten Frage bei " weitere Details" )

Dies (nur mal so) angemerkt zur besseren Beurteilung für unserere Mitglieder des Forums. 

Wen denn abschleppen? Das Auto, den Toten oder seine Witwe?