Auskunftspflicht der Stiefmutter?
Hallo, unser Vater ist im Mai verstorben. Er hat ein Berliner Testament hinterlassen wonach seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde. Wir 8 Kinder sind als Nacherben eingesetzt.
Nun möchte die böse Stiefmutter das Haus verkaufen und uns auszahlen. Sie bietet uns 50% + den Nachlass unseres Vaters an. Klingt soweit ganz gut, wäre da nicht das sie das Haus schon leergeräumt hat und die Wertvollen Sachen mitgenommen hat. Z.B. Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen, Möbel, TV, Auto usw..Unsere Frage wäre, ob sie gegenüber uns Auskunftspflichtig ist bezüglich ihres Vermögens am Tag des Todes unseres Vaters?
Ihre Konten und eine Liste über die Sachen die sie mitgenommen hat. §? Ausserdem wäre noch zu erwähnen das sie das Konto von unserem Vater leergeräumt hat.
Gruss
4 Antworten
Patchworkfamilie und Berliner Testament. Wie doof muss man sein, um das zu machen?
Der Vater hinterlässt seiner Frau alles - und wenn die stirbt, erben deren Abkömmling und ihr acht Kinder könnt mit dem Ofenrohr ins Gebirge gucken.
Wenn ihr nicht euren Pflichtteil verlangt, ist alles, was euer Vater je geschaffen hat..... nun ja, nicht "weg" - aber es gehört jemandem anders.
Ich würde das Angebot annehmen, offenbar ist die böse Stiefmutter auch nicht die hellste Kerze auf der Torte.
Hallo,
du kannst auch gern hier(Antwort auf eine ähnliche Frage aus dem Schwesternportal gf.net) ergänzend zum bereits genannten Link nachlesen:
http://www.gutefrage.net/frage/vater-leider-verstorben-stiefmutter-informiert-mich-nicht
Der Vorerbe (hier die Witwe) hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis mitzuteilen, steht in § 2121 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2121.html
Ja:uns Auskunftspflichtig ist bezüglich ihres Vermögens am Tag
des Todes unseres Vaters?
Gem. § 2121 I BGB hat "der Vorerbe (...) dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen. Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben zu unterzeichnen; der Vorerbe hat auf Verlangen die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen zu lassen."
wäre da nicht das sie das Haus schon leergeräumt hat und die
Wertvollen Sachen mitgenommen hat. Z.B. Münzsammlungen,
Briefmarkensammlungen, Möbel, TV, Auto usw. wäre da nicht das sie das Haus schon leergeräumt hat und die
Wertvollen Sachen mitgenommen hat. Z.B. Münzsammlungen,
Briefmarkensammlungen, Möbel, TV, Auto usw.
Fragt sich nur, ob das Verzeichnis vollständig wäre. Den sog. Voraus, also die zur Haushaltsführung notwendigen Hausratsgegenstände wie TV, Möbel und Auto gehören allein ihr und müssen nicht angegeben werden, die Münz- und Briefmarkensammlung mögen vor 11 Jahren verschenkt oder lebzeitig verkauft worden sein, um euch Führerschein, Abschlussfahrt usw. ermöglichen zu können. Wie will man da etwas anderes beweisen?
G imager761