Meine Eltern sind beide verstorben, leider auch meine Schwester. Erbt der Sohn meiner Schwester das gleiche wie ich?

4 Antworten

Nein.

Aus dem Tod der Schwester hast du keinen Erbanspruch, da der Sohn noch lebt.

Es erben zunächst die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924 Abs. 1 BGB).
Das sind die sogenannten Erben der ersten Ordnung. Also die direkten Abkömmlinge der Eltern. In eurem Fall du und die verstorbene Schwester zu gleichen Teilen.

Wenn deine Schwester bereits verstorben ist, erbt ihr Kind den Anteil der Schwester ! Wäre beispielsweise auch dieses Kind verstorben erbt dessen Kind usw.

Gäbe es mehrere Kinder der Schwester, müssten sich diese den Erbanteil deiner Schwester teilen. 

Stell dir euren Familienstammbaum vor, dann lässt sich eine gesetzliche Erfolge besser nachvollziehen.


Würdest Du es nicht auch für sinnvoll halten, uns mitzuteilen, um welchen der Erbfälle es nun gehen soll?  Und, ob weitere Kinder vorhanden sind. Und, ob es einen Ehegatten gibt.