Wie berechnet sich der Pflichtteil bei Nießbrauchrecht?
Im Steuerrecht findet bei einem Erbe der Kapitalwert eines Nießbrauch große Bedeutung. Nur habe ich nicht wirklich einen Paragraph gefunden, das dieser Wert auch im Erbrecht Bedeutung hat. Wer von den erfahrenen Leuten hier bringt Licht ins dunkle! In welchen Teil der Erbmasse findet der Kapitalwert Bedeutung?
Damit ihr nicht lange in meinen alten Beiträgen wühlen müsst : hier noch mal ein paar fiktive Beispiel zahlen: 3 Kinder. Kind A bekommt 1995 eine Immobilie geschenkt. Wert 150 tsd €. Mutter der 3 Kinder behält das Nießbrauch. Kapitalwert nach Sterbetabelle 200 tsd €. Kind B ist Alleinerbe und erbt 50 tsd Euro. Kind C erbt nichts. Kind A ist sogar enterbt.
Hier meine Fragen:
1. wie hoch ist der Pflichtteil für Kind C.
2. Hat Kind A auch einen Pflichtteilsanspruch?
3. Hat Kind B womöglich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch?