Erbfall mit Darlehen und nicht kreditwürdigen Erben?
Folgender Fall:
Zwei Eheleute haben gemeinsam ein Haus, Grundstück usw. Weiterhin existiert ein Darlehen über mehrere zehntausend Euro im Namen beider, für welches das Haus als Sicherheit hinterlegt ist. Der Mann ist seit längerer Zeit pflegebedürftig und aktuell auch in einem Pflegeheim untergebracht, nicht mehr selbst Bewegungsfähig, kann nicht sprechen. Nun stirbt die Ehefrau. Der einzige Sohn besitzt noch Schufaeinträge, bzw einen geringen Score bei der Bank. Werden diese zu einem Problem, wenn er das Erbe antreten würde, somit einen Teil des Hauses ergeben würde, aber wohl auch die Darlehen (Ist dies mangels Kreditwürdigkeit überhaupt möglich?)
2 Antworten
Wenn ich das richtig übersetzt bekomme, ist zur Absicherung des Darlehens ein Grundpfandrecht auf das Haus aufgenommen worden. Eine ausreichende Sicherheit für das Darlehen ist also vorhanden. Die Bank wird also keinen Anlaß, den Kredit fällig zu stellen.
Klar ist allerdings, daß eine Erhöhung des Darlehens ausgeschlossen ist bei derart schlechter Bonität und, daß die Bank bei Zahlungsverzug rigoros handeln dürfte.
Solange die Kreditraten bedient werden, wird die Bank den Kredit sicher nicht sofort fällig stellen.
Zudem ist unklar ob die Eheleute ein Testament erstellt haben in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben erklärt haben oder nicht. Existiert kein Testament, dann ist der Sohn neben dem Vater Erbe und es entsteht eine Erbengemeinschaft. Dadurch wird zumindest ein Teil des Erbes dem Zugriff des Sozialamtes entzogen.
Die Frage ist, ob das Sozialamt einen Teil der Pflege des Heimbewohners zahlt.
In diesem Fall gibt es nichts mehr zu erben, denn nur die Ehefrau durfte bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen bleiben. Nun ist sie gestorben und das Haus würde dann in den Besitz des Sozialamtes gehen.
Dann trifft das, was ich beschrieb bei Euch nicht zu. Alles andere hat Privatier59 schon beschrieben.
Die Pflege wurde (also der Teil, der nicht von Pflegeversicherung und Krankenkasse gedeckt ist) aus dem gemeinsamen Vermögen bestritten.