Erbrecht – die meistgelesenen Beiträge

Wie sieht das mit dem Anspruch auf Pflegeausgleich § 2057a für den Allein-/Haupterben aus?

Beide meine Eltern sind vor 3 Monaten kurz aufeinander gestorben. Sie haben Immobilien und Sparkonten hinterlassen. Meine Schwester hat ihr Leben lang unentgeltlich bei den Eltern gelebt und sie in den letzten 10 Jahren zunehmend gepflegt. Beide Eltern waren mobil und überwiegend selbständig, aber da unser Vater Demenz, Inkontinenz und vor 1 1/2 Jahren dann Krebs entwickelte, und unsere Mutter multiple chronische Erkrankungen hatte, erhielten beide in der Zeit Pflegegeld nach Pflegestufe 1 bzw 2, und in den letzten 2 Monaten Stufe 3. Das Pflegegeld ging direkt auf das Konto meiner Schwester. Unsere Mutter schenkte ihr für ihre Dienste zudem vor 2 Jahren eine Immobilie im Wert von 25.000 Euro, sowie (zusammen mit unserem Vater) letztes Jahr ein Auto im Wert von 22.000 Euro. Unsere Mutter hatte sie zusätzlich testamentlich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater hat aufgrund seiner Demenz kein Testament hinterlassen. Ich möchte mich von meiner Schwester auszahlen lassen und versuchen, es möglichst gütlich, d.h. ohne Anwalt regeln, damit unsere Beziehung nicht vollkommen zerbricht. Bei der Errechnung meines Pflichtanteilanspruches verlangt meine Schwester nun, das ihr zusätzlich 20% des Gesamterbes beider Elternteile als Ausgleich für ihre geleistete Pflege zugeschrieben wird (siehe Anspruch auf Pflegeausgleich nach § 2057a). Steht ihr dieser Anspruch wirklich noch zu, obwohl sie bereits 1. völlig mietfrei bei unseren Eltern gewohnt hat (sie hat im Gegenzug die Arznei- und Nahrungsmittelkosten getragen), 2. das Pflegegeld bekam 3. als Dank für ihre Pflegeleistung die Schenkungen von insgesamt 47.000 Euro erhalten hat, und zudem 4. aus gleichem Grund als Alleinerbin von unserer Mutter eingesetzt worden ist?

Vielen Dank!

erbrecht

Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht

Pflichtteilsanspruch - Bewertung Gegenständer?

Guten Tag,

Ich möchte der Community um Rat wegen der Pflichtteilsanspruch die Kinder aus 1. Ehe von mein verstorben Mann bitten. Ihrem Anwalt  wollte eine Liste alle Gegenstände im Haus dass mein Mann gehörte haben.  4 Mal verschickt - jedes Mal wollten sie mehr Information (Kauf Datum, Wo gekauft, Preis mit Rechnung, Modell Nummer, Beschreibung).  Auch von seinen Kleidung wollte sie alles aufgelistet, mit Marke, Preis, usw.  Dann wollten sie ein Preis Bewertung von jedem Gegenstand.

Das meiste Möbel ist eingebaut (Küche, Badezimmer/Schlafzimmer). Natürlich haben wir während der 26 Jahre Ehe vieles zusammen gekauft z.B. Wohnung, TV, CD/Platten Spieler, Möbel, Einrichtung. Alles ist gelistet, auch seine Bücher, CDs, Platten, persönliche Artikeln (Kleidung, Elektrische Rasier, Hörgerät, Brillen, Uhr, Ehering, Kamera, Handy, Ornamente/Bilder).

Der Gegenseite will jetzt dass ein Notar der Nachlassverzeichnisse aufnimmt aber die Kinder (45 und 49 Jahre alt) mit Ihrem Anwalt wollen alle dabei sein - in unsere Wohnung. Meine Fragen: 

1 Muss ich sie alle in der Private Wohnung einlassen? Notar okay aber die Kinder/ Anwalt? 2 Wie schätzt der Notar den Wert? Der Gegenseite redet von Nutzwert nicht Verkaufswert – vieles in der Wohnung ist über 25 Jahre alt, andere Gegenstände, auch neuen (Waschmaschine) sind als 2. Hand weniger wert als der Kaufpreis.  3 Wer muss der Notar kosten zahlen?

Vielen Dank für Ihren Rat.

erbrecht, Pflichtteil

Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament

Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

Der Vater meines Sohnes (11 Jahre) hatte zu Lebzeiten seine Mutter verklagt. Es kam zu einem Vergleich, dem die alten Dame (in geistiger Umnachtung, fürchte ich) zugestimmt hat.

17.800€! 2 Tage nach Zustellung des Beschluss ist die Mutter verstorben. Alle Kinder und deren Kinder schlugen das Erbe aus. Der Vater meines Sohnes verweigerte die Unterschrift und ließ die Frist verstreichen. Mein Anwalt stellte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das bekam ich dann auch.

Doch weil mein Anwalt keinen Eilantrag mit Aussetzung der Frist vom Vater gestellt hatte, sondern lediglich nur alleiniges Sorgerecht, wurde mein Sohn nun Erbe des verschuldeten Nachlasses der Oma.

Ich habe dann das Erbe für meinen Sohn nochmal , nun mit alleiniger, elterliche Sorge, ausgeschlagen. Da die Testamentseröffnung erst am 01.10.20 war, gilt wohl erst ab da die 6 wöchige Ausschlagungsfrist. (Sichere Kenntnisnahme)

Gleichzeitig hat nun der Erzeuger meines Sohnes einen Antrag auf Erbschein gestellt. Er möchte nun als Gläubiger die Schulden auf den Erben umschreiben lassen. Das Gericht prüft nun den Antrag und hat mich um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe nun, das die 2.Ausschlagung auch Gültigkeit hat und mein Sohn damit aus dem Schneider wäre.

Meine Fragen sind nun,

  1. Kann ich meinen Anwalt für den falsch gestellten Antrag zur Rechenschaft ziehen, sollte der Erbscheins Antrag genehmigt werden?
  2. Ist das rechtlich überhaupt haltbar, daß der Vater durch Unterschrift Verweigerung erst soweit kommen konnte?
  3. Kann ich den Vater für so eine Frechheit belangen?

Die Mutter des Vaters (Oma) war bereits am 08.12.20 ein Jahr Tod. Solange quälen wir uns mit der Sache rum.

Kennt sich vielleicht Jemand mit dieser Gesetzeslage aus?

Danke, Christiane

erbrecht, kinder

Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

erbrecht, Kilometerpauschale