Als Neffe erben - muss ich für die Pflegekosten meines Onkels gegenüber dem Sozialträger aufkommen?

1 Antwort

Ja das ist anzunehmen (?) wenn es Nachforderungen von Sozialleistungen sind. Denn in dem Moment haftet der Erbe mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (vgl. § 102 Abs. 2 SGB XII).

wfwbinder  26.12.2018, 07:49

Genauso ist es. DH.

1