Welcher Freibetrag gilt für Kinder, wenn Ihre Eltern sich selbst auf den Längstlebenden vererben, aber innerhalb kurzer Zeit beide sterben?

4 Antworten

Dieser Fall zeigt, wie nachteilig es sein kann ein Berliner Testament zu machen.

Es wird erst die Ehefrau versteuern 500.000,- * 15 % = 75.000,-.

Dann die Kinder je 600.000,- * 15 % = 90.000,-.

Hätte man vorher einen StB aufgesucht (also vor der Erstellung des Testaments), wäre man bei der ersten Erbschaft auf Steuer 0,- gekommen und bei der zweiten bei ja 350.000,- * 15 % = 52.500,- gelandet.

Beratungskosten höchstens 500,- Euro für gesparte 150.000,- ERbschaftsteuer.

Ein Beweis für: "Teurer als ein Steuerberater ist kein Steuerberater."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Hallo,

also sprechen wir von einem Berliner Testament, entnehme ich deiner Frage.

So wie ich es sehe habt ihr aus eurer Sicht(verständlich) auf den Pflichtteil verzichtet. Damit ist die Situation für euch Geschwister als Erben, aber nicht unbedingt optimal verlaufen.

Noch zu Lebzeiten hätten die Eltern mit dem Berliner Testament ein Vermächtnis regeln sollen. Wobei nach dem Tod des ersten Elternteils bereits eine beträchtliche Summe erbschaftssteuerfrei an euch Geschwister hätte gezahlt werden können.

Ich fürchte, das Finanzamt wird sich mehr freuen als ihr Geschwister. 

Sehr gut wurde es hier erklärt, lies selbst:

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/wer-hat-recht/verschenken-statt-vererben-100.html


Ein gutes Beispiel dafür, wie man Geld "verbrennen" kann, wenn man nicht vorher nachdenkt, wie man etwas gestaltet.

a) Diese Konstellation: 500 000 zu versteuern durch Ehepartner, anschließend jeweils 600 000 zu versteuern durch jedes der Kinder.

b) Die Kinder erhalten vom erstversterbenden bereits je 400 000 (steuerfrei), der Ehepartner erbt die übrigen 200 000 ebenfalls steuerfrei. Anschließend versteuert jedes Kind nur 200 000, da beide je 600 000 erben.

zu a) die Erbfälle sind unabhängig voneinander und zu c) nein, es erfolgt kein Ausgleich.

zu b) nein. Ist ja keine Schenkung.

Wie ist das mit dem Pflichtteilsverzicht gelaufen? Außer diesem Punkt sehe ich nichts, wo man ansetzen könnte.

Danke die informativen Anworten. Meine Frage war
rein hypothetisch zur Erbplanung gestellt. Alle Beteiligen erfreuen sich noch über beste Gesundheit.

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