Können Geschenke einer demenzkranken Person von den Erben zurückgefordert werden?

2 Antworten

Weiß die Familie denn, wo die Gegenstände sind? Wenn nicht, ist das ja ohnehin nur eine hypothetische Frage.

Kennt man den Empfänger, dann muß dieser die Schenkung beweisen können. Wenn er das kann, müßten die Erben die Geschäftsunfähigkeit des Schenkers nachweisen. 

Nur wenn die Erben nachweisen können, dass die Schenkung erst nach amtlicher Feststellung der Geschäftsunfähigkeit erfolgte und außerdem der Begünstigte bekannt ist.

Im übrigen ist es wenig vornehm, solche Schenkungen anzufechten. Auch eine demente Person hat noch einen eigenen Willen, den sollte man nicht zugunsten der eigenen Habsucht ignorieren.