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Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob

Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht

Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko

2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht

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