Glatteisunfall mit Fahrad auf Privatgrundstück

7 Antworten

Die Anspruchslage ist so nicht zu beantworten: Grundsätzlich besteht auch auf Privatstrassen eine Verkehrssicherungspflicht. Allerdings stellt sich gleichzeitig die Frage, ob das auch zu Zeiten gilt, wo die Benutzung dieser Privatstrasse nicht unbedingt zu erwarten war, wie hier zu Zeiten in denen das Parkhaus geschlossen ar.

Sodann ist die Frage, ob man das Fahrrad nutzen darf wenn schwierige Straßenverhältnisse bestehen. Du schreibst selber, dass die Vereisung "kaum" zu sehen war. Gesehen hattest Du sie dann aber schon. Wieso bist Du dann mit dem Rad darüber gefahren? Da könnte das Eigenverschulden so stark sein, dass schon deshalb jeder Anspruch ausscheidet.

Schließlich und endlich müßte selbst bei an sich bestehender Streupflicht nicht ununterbrochen gestreut werden. Niemand braucht das bei plötzlich auftretender Straßenglätte sofort zu tun.

Mein Rat: Melde Deine Ansprüche beim Grundstückseigentümer an. Der wird sie an seine Haftpflichtversicherung weiter leiten. Dann aber mach Dich darauf gefaßt, dass Du ohne gerichtliche Auseinandersetzung kein Geld bekommst.

Sicherlich kann man in Deutschland mit solchen Dingen die Gerichte beschäftigen. Manchmal kommt auch was dabei raus. Allerdings wer bei Gatteis Fahrrad fährt ohne Winterreifen ist doch selbst schuld! Was soll der Grundstückseigentümer denn machen? Salz darf er nicht streuen, er kann Dir das Betreten verbieten, mehr nicht. Wäre es ein öffentlicher Weg gewesen ist eine Haftung ausgeschlossen. Aber bei Privatleuten kann man ja versuchen irgendwie an Geld zu kommen.

Gibt es tatsächlich Winterreifen für Fahrräder?


Muss ich mir dann alsbald besorgen. Ich überlege gerade, ob es sinnvoll ist, die notwendigen Schneeketten gleich mit zu kaufen? ....;-)

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@Juergen010

Das war nur ein Scherz. Man sieht das der Autofahrer wieder mal zu etwas gesetzlich gezwungen ist, das übrige Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht interessiert. Mann kann bei Schnee auch mit unpassendem Schuhwerk unterwegs sein. Schuld hat der der nicht geräumt hat.

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Erstens war Glatteis für mich nicht zu erwarten. Es wurde nicht davor gewarnt und die Lufttemperatur lag bei +5° und es war sonnig. Wer denkt da an Glatteis? Selbst Winterreifen, die ich auf einem meiner Räder habe, hätte mich nicht vor einem Sturz bewahrt, das hätten nur Spikes gekonnt.

Wenn ich schreibe, das Eis war "kaum" zu sehen, dann meine ich dass das Eis vom Rad aus überhaupt nicht zu sehen war. Selbst die Sanis, die mich aufgelesen haben sind beinahe auf der Nase gelandet, auch die haben das nicht gesehen.

Frage an @hildefeuer. Wie wäre denn die Haftungsfrage gewesen wenn das Glatteis an einem Werktag vorhanden gewesen wäre?

Das ich ohne gerichtliche Auseinandersetzung kein Geld bekommen werde und die Aussichten eh wage sind ist mir klar. Ich bin zum Glück Rechtsschutzversichert und habe schon die Freigabe meiner Versicherung. Ansonsten würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.

@trenn 222 Es stehen dort mehrere Schildere. Auf einem davon steht " es gilt die STVO. Was bedeutet das jetzt?

aus deiner Schilderung ist weder klar, ob du fahrlässig gehandelt hast oder ob auf dem Privatgrundstück überhaupt die Pflicht zur Streuung bestand.

Es wäre m.E. erst zu klären, was denn dort stand, ob dort nur "Privatgrundstück" stand oder noch mehr. Und dann müsstest du klären, ob irgendjemand seine Streupflicht vernachlässigte.

Aus der Beschreibung kann ich das nicht ableiten, was du fordern könntest.