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Flenkfrosch

29.05.2012
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Flenkfrosch
06.06.2012, 19:56
,
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Start-Ziel-Renten-Police AMV kündigen/stauchen/beitragsfrei stellen?

Hallo Forum,

ich zahle seit 2004 in eine Start-Ziel-Renten-Police der AMV ein und wollte jetzt eigentlich für eine gewissen Zeit (1-2 Jahre) keine Beiträge mehr zahlen, da ich das Geld andersweitig brauche. Auf Grund von anderen Beiträgen kam jetzt aber auch die Option der Kündigung ins Spiel, wobei ich diese auf Grund des relativ hohen Verlustes eher nicht favorisiere.

Eckdaten: Alter: 29 Einzahlungsstart: 2006 Rate beim Start 2004: 73,85€ monatlich Aktuelle Rate: 93,20€ monatlich Dynamik: 6% pro Jahr, ab 2009 jährlich abgelehnt, nun dauerhaft beendet

Weitere Eckdaten und Infos zur Stauchung/Beitragsfreistellung habe ich als Bilder hochgeladen.

Was soll ich machen?

Weiterzahlen, damit der Verlust nicht entsteht? Profitiere ich überhaupt am Ende von dieser Start-Ziel-Renten-Police? 3000€ einmalig ab 2016 und dann in Abständen klingt gut....aber wenn ich ehrlich bin, habe ich mich nie genau mit dem Ganzen gefasst...der fondgebunde Anteil ist für mich als Laien auch nicht zu verstehen.

Oder doch lieber kündigen? Ich brauche das Geld jetzt nicht unbedingt und wie gesagt war mein Ursprungsgedanke auch einfach nur die 93,20€ monatlich für ne Weile (1-2 Jahre) auszusetzen.

Falls noch mehr Infos benötigt werden, bitte melden...:-)

Im Voraus besten Dank!

Bild zum Beitrag
Rentenversicherung, Altersvorsorge, Rente, Lebensversicherung
1 Antwort
Flenkfrosch
29.05.2012, 23:06

Stauchung oder Beitragsfreistellung zum temporären Aussetzen einer Risiko Lebensversicherung AMV?

Hallo,

ich möchte temporär keine Beträge mehr zu meiner Start-Ziel-Renten-Police bei der AMV zahlen, da ich das Geld andersweitig für eine gewisse Zeit benötige.

Nun bietet mir die AMV zwei Alternativen an und ich möchte wissen welche für mich sinnvoller ist.

  1. Stauchung: "Wenn Sie für die nächsten Monate (maximal neun) keine Beiträge zahlen möchten, überbrücken wir die unbezahlte Zeit durch eine Vertragsänderung"

  2. Beitragsfreistellung: "Wenn wir Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen. Allerdings verringern sich dadurch Ihre garantierte Leistungen. Ihr verminderter Versicherungsschutz entspricht dann eventuell nicht mehr Irem Versorgungsgedanken. Aus steuerlichen Gründen können SIe Ihren Vertrag nur innerhalb von zwei Jahren wieder in Kraft setzen. Eventuell benötigen wir von Ihnen eine neue Gesundheitserklären."

Andere Alternativen wie Teil oder Vollstundungs kommen für mich nicht in Frage.

Im Voraus besten Dank!

Altersvorsorge, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Versicherung
2 Antworten
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