geld erhalten Schaden nicht reguliert

2 Antworten

Sehe ich das richtig?

Wasserschaden ist in Eurer Mietwohnung eingetreten ... Vermieter wird von Versicherung entschädigt ..... hat aber nicht vollständig repariert.

Euch ist Schaden entstanden. Zum einen durch zeitweise Unbewohnbarkeit musstet Ihr ins Hotel ziehen und die Kosten dafür selbst tragen. Zum anderen ist durch den hohen Stromverbrauch von aufgestellten Trocknungsgeräten Euer Stromverbrauch explodiert.

Sind nicht auch weitere Schäden bei Euch eingetreten? Z.B. Möbel oder Kleidung beschädigt worden?

Nun habt ihr berechtigter Weise die Miete gekürzt - hoffentlich nicht auf Null. Das passt natürlich dem Vermieter nicht. Der will nun Klage erheben.

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Dieser Klage würde ich recht gelassen entgegen sehen.

Nichtdestotrotz solltet Ihr zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen und diesen mit der Wahrnehmung Eurer Interessen beauftragen.

Erstellt eine ausführliche Bilddokumentation der Wohnungsschäden. Fertigt Gedächtnisprotokolle vom Reparaturablauf sowie von den Gesprächen mit dem Vermieter. Gibt es Zeugen?

Fragen die mir auf die Schnelle einfallen und für die Ihr eine plausible Erklärung haben solltet: Warum war das Verbleiben in der Wohnung nicht zumutbar - war das ggf. mit dem Vermieter abgesprochen? Ist die Höhe der Mietkürzung angemessen gewesen?

Grundsätzlich muss der Vermieter Wohnraum zur Verfügung stellen, der 100% in Ordnung ist. Ist er das nicht, so ist eine angemessene Mietkürzung gerechtfertigt. Die Betonung liegt auf Angemessenheit. Diese wird innerhalb der Klage vom Gericht geprüft. Habt ihr also überzogen gekürzt kann Euch das Gericht zur Nachzahlung verdonnern.

So wie du den Fall schilderst ist der eingetretene Wasserschaden nicht vollständig repariert und saniert worden - sprich Eure Wohnung ist nach wie vor nicht Mangelfrei. Ihr könntet die Miete also weiterhin - angemessen - kürzen.

Auch der bei Euch tatsächlich eingetretene Schaden ist vom Vermieter zu regulieren - unabhängig davon ob er von seiner Versicherung entsprechend entschädigt wurde oder nicht. Dbzgl. könntet ihr - was zu empfehlen ist - im Streitfall mit dem Vermieter, Aufrechnung erklären. Dazu wird Euch aber Euer Anwalt sicherlich ausführlich beraten.

Mein Rat also:

Fachanwalt einschalten! Schäden ausführlichst dokumentieren! Ruhe und Nerven bewahren!

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