Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Direktversicherung kein Einkommen und über meine Frau krankenversichert, trotzdem Krankenkassenbeiträge auf Auszahlung?

2 Antworten

Hallo,

die Einmalzahlung ist keine regelmäßige Zahlung und führt daher nicht zum Ende der Familienversicherung nach § 10 SGB V. Familienversicherte haben keine Beiträge zu zahlen.

Wenn man aber z.B. einen Minijob für 300 Euro monatlich und jetzt zusätzlich 320 Euro Zinsen/Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte (durch die Anlage der Einmalzahlung) hat, endet die Familienversicherung aus diesem Grunde. Als Mitglied zählt dann auch für 10 Jahre lang 1/120 sder Auszahlung als zusätzliche Einnahme.

Gruß

RHW

Hallo Mscf4,

zunächst musste ich über Deine Frage etwas schmunzeln. Sie klingt so ähnlich wie: "... liebes Finanzamt, bevor ich das Millionenerbe antrat, war ich total pleite - muss ich jetzt trotzdem versteuern?..."

Die Auszahlung - ob als Einmalbetrag oder verrentet - ist doch Dein Einkommen! Und genau als solches wird es behandelt: Also erst mal Schluss mit der "Familienversicherung" über die Frau und eigene Beiträge gezahlt.

Dazu teilt die KK den Betrag einer Kapitalabfindung durch 120 Monate (10 Jahre) und errechnet daraus 1) Deinen Beitragsanteil (+Ergänzungsbeitrag KK), 2) den Anteil eines (virtuellen) Arbeitgebers und 3) die Pflegeversicherung und bittet Dich höflich darum, diese Beiträge monatlich über 10 Jahre zu bezahlen.
Damit bist Du dann bis auf weiteres wieder selbst krankenversichert.

Sorry für die schlechte Nachricht, aber das ist noch so eine Leiche aus Seehofer's Keller. Das hat damals (Tr)Ulla Schmidt mit ausdrücklicher Genehmigung von Horst Seehofer verzapft.

Trotzdem viel Glück mit dem Rest des Geldes!

LG von betriebssparen

Es gibt aber ein Urteil, ich glaube vom BFG, dass eine Einmalzahlung für die Familienversicherung nicht als Einkommen zählt. Somit bleibt die Familienversicherung bestehen, nur der 1 Monat der Zahlung setzt aus.

Da ich kein regelmäßiges Einkommen erhalte und damit auch selbst keine Krankenkasse zahle, sondern über meine Frau versichert bin, existiere ich doch für die KK nicht, oder liege ich da jetzt komplett falsch?

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@Mscf4

Nun, mal abgesehen davon, ob es ein solches Urteil überhaupt gibt - vielleicht für sonstige Einmaleinnahmen wie Abfindungen o.ä.?!? - klingt mir das aber sehr weit hergeholt, diese Art von Rentenleistung als "nur" einmalige Geldleistung zu betrachten. Stell' Dir nur mal den Umkehrschluss vor: Alle mit einer Direktversicherung berufen sich auf solch ein Urteil und sagen, ist ja nur 'nen einmaliger Geldeingang . . .

Allerdings befürchte ich, dass Du da nicht drum herumkommen wirst, denn wir sprechen hier von Rente, ob diese nun verrentet oder einmalig zum selbst "einteilen" ausgezahlt wird. Einer KK ist das egal, weil diese nun mal solche Renteneinkünfte verbeitragt.

Wie meinst Du das: "...existiere ich doch für die KK nicht..."?!?!

Hast Du gar keine Krankenkarte?

Wenn Du tatsächlich OFFIZIELL als Familienmitglied über Deine Frau dort versichert bist, dann bist Du auch definitiv dort erfasst. Und zwar nicht nur mit Namen und Geburtsdatum, sondern auch mit Beruf und Deinen Einkünften. Und diese Daten werden dann auch in regelmässigen Abständen von der KK über Deine Frau als Versicherte neu abgefragt. Dein Status könnte sich ja ändern und dann wäre von der KK was zu holen - oder?!?

Egal welchen Status Du nun hast, ein vorsorglicher Hinweis: Die Versicherung will vor Auszahlung die KK wissen, um dorthin Meldung zu machen, dass jetzt eine Rentenleistung in Höhe von ..... fällig wird.

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