Wohnwertminderung durch trocknungsgeräte nach einem Wasserschaden

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Hallo, die Miete kann ohne vorherigen Antrag oder Genehmigung solange gekürzt werden, bis der Schaden durch den Wasserrohrbruch vollständig behoben ist. Auch die anschließende Trockenlegung und Benutzung von Lufttrockner stellt einen erheblichen Umstand dar, der zur Kürzung der Miete berechtigt. ( auch Lärm bedingt durch die Trocknung sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen und rechtfertigen eine Mietminderung während dieser Zeit. ) K.

Ein Sachverhaltsdetail fehlt aber jetzt: Seid Ihr Eigentümer oder Mieter? Dem Eigentümer zahlt niemand etwas für die in seiner eigenen Wohnung erlittene Wohnwertminderung. Der Mieter kann Mietminderung geltend machen und dafür kommt die Gebäudeversicherung auf. In welchem Umfang die Mietminderung berechtigt ist, ist Tatfrage.