Freunden Kamera ausgeliehen und kaputt wiederbekommen was tun?

2 Antworten

Na klar, die Mädels sind schadenersatzpflichtig.

§ 823 Abs. 1 BGB, die beiden müssen die Reparatur der Kamera zahlen, oder den Zeitwert ersetzen.

so einfach ist das.

Wenn die beiden eine richtig gut Haftpflicht haben, wird es sogar ersetzt. Eigentlich sind geliehene Sachen nicht enthalten, aber es gibt entsprechende Klauseln.

ich glaube auch, dass dir die haftpflichtversicherung der Mädchen keine neue Kamera erstattet, sondern nur den Wert, den die gebrauchte Kamera hat. dh ist für dich so oder so doof, weil deine Kamera einfach nicht mehr so wie vorher ist. Aber vielleicht reicht das Geld dann für eine anständige Reperatur und Grundüberholung.