Mein PKW wurde von dem Firmentor, bei einem sehr starken Windstoß, beschädigt, wer zahlt?

7 Antworten

Ich denke, der Vermieter ist für den funktionstüchtigen Gebrauch seiner Mietsache verantwortlich. Er wäre versicherungstechnisch dein Ansprechpartner. Dein AG hat die Parkfläche nur gepachtet und zahlt evtl. dafür Miete, so verstehe ich es.

Der Vermieter/ Eigentümer muss aber nur Schaden­ersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrs­sicherungs­pflicht“ verletzt haben. ( " das Tor losse ohne Sicherung angefangen hat sich schnell zu Schließen. " ) .....könnte darauf schließen -  er könnte aber auch behaupten, er hätte das Tor kontrolliert, es war in Ordnung.( Pflicht wäre erfüllt ! ) Sprich den Vermieter darauf an !

2. Möglichkeit : Sturm­schäden an Autos begleicht in diesem Fall vielleicht auch deine Teilkasko. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Voll­kasko auch Schäden durch herum­fliegende Gegen­stände wie Ziegel oder Äste.

Nun ist ein (ungesichertes)Tor etwas anderes als ein Ast oder Ziegel -  Schäden können aber alle drei " Verursacher " anrichten.

Ein Tor muss in geöffnetem Zustand arretiert sein.

Nun kommt es ggf. darauf an, aber im Zweifel ist erstmal der Hauseigentümer haftbar. Oder dem, dem die Verkehrssicherungspflicht übertragen ist. Also wenn ein Gelände von einem Unternehmen gemietet, oder gepachtet ist, wird man dem Unternehmen diese Pflichten wie Streupflicht, Verkehrssicherungspflicht usw. übertragen haben.

Also der muss Deinen Schaden erstatten, wenn Du auf dem Grundstück parken durftest.

Ob die sich das Geld von einer Versicherung, oder einem anderen Verantwortlichen zurück holen können, kann Dir egal sein.

Natürlich muss das Tor auch im offenen Zustand gesichert werden und darf nicht nur lose herumpendeln. Gar nicht vorzustellen es schlägt einem Kleinkind an den Kopf. Der Eigentümer des Geländes haftet erst mal. Der hat auch die Verkehrssicherungspflicht. Kostenvoranschlag einholen und Forderungen geltend machen.

Die Schilderung eines "sehr starken Windstoßes"  läßt mich befürchten, daß dieser Unfall unter die Rubrik höhere Gewalt fällt und dafür haftet niemand. Abschließend äußern könnte man sich aber nur, wenn man die örtlichen Gegebenheiten besichtigen könnte.

Das Tor hätte doch gesichert sein sollen? Was wen eine Person von dem Tor gefährlich verletzt worden wäre?

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@Vladif7

Ich kenne kaum ein Tor das Türsicherungen hat. Die Türflügel bleiben doch in ihrer Parkposition stehen. Diese Argumentation wird Dir auch jeder Haftpflichtversicherer entgegen halten.

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@Vladif7

Im übrigen schreibt Du doch unten selber dass das Tor mit Ziegeln gesichert wurde. Da kann man doch unmöglich von fehlender Sicherung sprechen. Wenn da ein Orkan die Ziegel wegdrückt ist das sehr wohl höhere Gewalt.

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Die Haftung trägt der Betreiber der Anlage. Er seinerseits wird die Baufirma in Regreß nehmen, aber das ist für Dich nicht maßgeblich. Ich hoffe Du hast ´nen Rechtsschutz oder findest einen vernünftigen Rechtsanwalt.

Evtl.mußdie Frage geklärt werden, ob es sich um eine sog. Windhose gehandelt hat. Hänge das Theme außergewöhnlich starker Windstoß nicht zu hoch. Sonst hängt die Sache an Dir.