Kann ein Vermieter verlangen die Kaution bei Wohnungsübergabe bar zu zahlen?

1 Antwort

Ja, der Vermieter kann dies (unrechtmäßig) verlangen.

Zahlen muß der Mieter jedoch erst, wenn der Vermieter ein insolvenzgeschütztes Bankkonto benannt hat (BGH Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 98/10).

In der Pressemitteilung Nr. 193/2010 steht "Es besteht kein Grund dafür, dem Mieter diesen vom Gesetzgeber bezweckten Schutz nicht von vornherein zu gewähren, sondern bei Beginn des Mietverhältnisses eine Lücke zu belassen, indem der Mieter die Kaution dem Vermieter zunächst in bar übergeben oder auf ein nicht insolvenzfestes Vermieterkonto überweisen muss. Im vorliegenden Streitfall haben die Mieter durch die Nichtzahlung der Kaution daher ihre Pflicht zur Erbringung der Mietsicherheit nicht verletzt; die darauf gestützte Kündigung ist unwirksam."

Im übrigen darf der Vermieter nur ein Drittel der Kaution zu Beginn (also noch vor erster Mietfälligkeit) des Vermietungszeitraumes verlangen.

Verweigert der Vermieter die Schlüsselübergabe/Wohnungsübergabe wegen fehlender Kautionszahlung (und ohne dass er dieses Konto rechtzeitig eröffnet hat), macht er sich (vermutlich, ich habe dies nicht weiter geprüft!) schadensersatzpflichtig.