Vermieterbescheinigung, darf neuer Vermieter die wirklich vorab verlangen?

4 Antworten

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Was bleibt dir anderes übrig - ansonsten wird er das Vermietungsangebot zurückziehen, und du bekommst die Wohnung nicht.

Der vermieter will sich absichern, dass du solvent bist, nicht mehr und nicht weniger.


Esther1968 
Beitragsersteller
 29.01.2011, 18:01

Danke, dann muß ich wohl, hab ja keine Mietschulden.

Nein, da der Mietvertrag jetzt schon geschlossen ist. Der Vermieter hätte ihn abhängig machen können von einer solchen Bescheinigung, aber kann sie jetzt nicht mehr fordern, da der Mietvertrag schon geschlossen ist. Da hat der Vermieter jetzt Pech, wenn du tatsächlich nicht solvent bist; hat aber dafür auch seine Rechte; darf dich fristlos kündigen usw., was ja auch nicht in deinem Sinne wäre bzw. ist.

Ob er darf oder nicht ist nicht gesetzlich geregelt und hier auch nicht die Frage. Solange es Mieter gibt die dem neuen Vermieter eine solche Bescheinigung vorlegen hat jeder Mieter der die Wohnung mieten möchte keine Chance sich zu verweigern.

Natürlich darf er das fordern. Natürlich kannst du das verweigern. Natürlich braucht er dir die Wohnung nicht vermieten. Es gibt leider ein menge Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen.