Muss man Vermieter bescheid sagen, wenn man sein Zimmer zwischenvermieten möchte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das was Du vor hast fällt unter den Begriff "Untervermietung". In der Regel ist im Mietvertrag eine Klausel, die die Zustimmung des Vermieters in solchen Fällen vorsieht. Steht in Deinem Mietvertrag nichts dergleichen, dann ist es angebracht den Vermieter einfach höflichkeitshalber darüber zu informieren.

Dieser Fall sollte normalerweise im deinem Mietvertrag geregelt sein (unter 'Untervermietung'). Ist hierbei nichts geregelt, so würde ich dies auf jeden Fall mit dem Vermieter absprechen bevor du etwas auf eigene Faust unternimmst und es dann zu Schwierigkeiten kommen könnte.

Ich würde das schon mit deinem Vermieter abklären. Er hat mit dir den Mietvertrag geschlossen und geht davon aus, dass du in der Wohnung lebst. Kennst du denn die Person, der du die Wohnung zwischenvermieten möchtest? Dein Vermieter kennt sie ja wohl nicht. Ich denke nicht, dass das für den Vermieter O.K. ist, dass eine ihm nicht bekannte Person in seiner Wohnung lebt, ohne dass er davon weiss. Sag es ihm doch einfach und erklär deine Situation.