Einbau neuer Fenster durch Vermieter von Mieter zu erlauben und Minderungsgrund?

1 Antwort

Mietminderung? sicher, aber eher sehr gering. Fenstertausch ist eine Arbeit für einen Tag. Verspachteln und Malen macht ein guter Maler in 2 x 4 h. Analog kann der Vermieter die Miete erhöhen, weil der Mieter somit wieder eine Einspar-Option hat. - Mietminderung ist bei einer Vollsanierung interessant. Da gibt es Fälle, wo die Baderei in einer öffentlichen Badeanstalt nicht mehr akzeptabel war. Da musste der Vermieter sogar den Hotelaufenthalt bezahlen. ( Gerichtlich erwirkt ) Der Mieter muss doch selbst ein Interesse haben, dass qualitative bessere Fenster verbaut werden? Leute gibt es, die sich um jeden Scheissdreck auf der Straße rum-meckern müssen. In China werden Menschen zwangsumgesiedelt und freuen sich, wenn sie eine Wohnung mit einem Wasserklosset erhalten. Da stehen die Chinesen vor der Toilette und rufen begeistert: " Das ist Fortschritt " !

Das mit der Mieterhöhung ist so nicht ohne weiteres korrekt! Dieses darf der Vermieter nur, wenn hieraus eine Verbesserung der Mietsache entsteht. D. h. wenn eine Einfachverglasung durch eine Mehrfachverglasung ersetzt wird oder ähnliches.

Ansonsten ist es so, dass eine Mietminderung eigentlich nicht geltent gemacht werden, da es sich nicht um einen längeren Zeitraum handelt. Aber selbst wenn: Da ein Fensterumbau i. d. R. innerhalb eines Tages, mit Ausbessungsmaßnahmen evtl. zwei Tagen erledigt ist, ist eine Mietminderung ehr gering anzusehen. Bsp: Eine Wohnung kostet warm 800 EUR pro Monat. Wenn jetzt der Austausch zwei Tage dauert, dürft der Mieter zwei dreißigstel die Miete mindern. D. h. 53,33 EUR. Eine 100 %ige Mietminderung ist sicherlich nur am Austauschtag der Fenster zu sehen und am zweiten Tag, an dem nur noch Ausbesserungmaßnahmen vorzunehmen sind, sicherlich nicht mehr als 20-30%. Würde somit eine Mietminderung von rund 35 EUR.

0