Mietvertrag umschreiben lasse: darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Im Moment wohne ich in einer WG, doch demnächst will ich mit meine Freundin zusammenziehen. Mein Mitbewohner zieht aus, und sie würde dann in meine Wohnung einziehen. Wir müssen dann natürlich den Mietvertrag umschreiben lassen, weil bisher mein Mitbewohner und ich Hauptmieter der Wohnung waren.
Kann unser Vermieter dies zum Anlass nehmen uns die Kaltmiete zu erhöhen, bzw. eine Anpassung der Nebenkostenpauschale vornehmen? Das würde ich natürlich gerne vermeiden...
Schonmal vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Mit einer Mieterhöhung bei Wechsel einen Mieters ( wie in Eurem Fall ) dürfte der Vermieter nicht durchkommen. Aber er kann natürlich die Nebenkostenvorauszahlungen anheben. Dies kann er theoretisch das ganze Jahr über. Er soll ja bezüglich der Nebenkosten wirtschaftlich handeln ( siehe Antwort von billy bezüglich der gestiegenen Energiepreise ). Und eine Änderung der Personenverhältnisse / Anzahl der Bewohner kann hier zum Anlass genommen werden. Bezüglich der Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen habt Ihr auch einen Vorteil - es ist doch einfacher, jeden Monat etwas mehr an Vorauszahlungen zu leisten, als am Ende bei der Abrechnung zig € nachzahlen zu müssen.
Eine Miete kann sich von Zeit zu Zeit schon mal erhöhen dies kann aber nicht mit dem Wechsel des Mitbewohners begründet werden. An der Anzahl der Personen die die Wohnung bewohnen ändert sich ja nichts. Eine Anpassung der Nebenkostenpauschale ist nach jeder Erhöhung von Energie- und Wasserpreisen natürlich auch jederzeit möglich.