Wohnung renovieren bei Auszug - muß man Fachbetrieb engagieren?

3 Antworten

Achtung! Die meisten dieser Klauseln in Formularmietverträgen sind für rechtswidrig erklärt worden, wenn sie feste Fristen beinhalten, bzw. eine Renovierung vorschreiben ohne Notwendigkeit. Also zuvor klären, ob die Klausel überhaupt wirksam ist.

Schönheitsreparaturen kann man prinzipiell selber erledigen, wenn diese fachgerecht ausgeführt werden. Es gibt ja bestimmte Fristen innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses, die man auch nur bedingt einhalten muss (je nach Abnutzung). Bei Auszug sind Schönheitsreparaturen eigentlich gar nicht mehr vom Mieter zu erledigen: z.B. Tapetenfreie Übergabe oder Wände müssen weiss gestrichen sein. Da hat der Gesetzgeber dem Mieter einige Rechte eingeräumt. Solange die Tapeten nicht beschädigt oder verdreckt sind, muss der Mieter noch nicht einmal orange Tapeten überstreichen. Anders sieht es beim Holzwerk aus. Hier muss man schon darauf achten, dass die Ursprungsfarbe wiederhergestellt wird.

Natürlich darf man es selbst erledigen. Du zitierst allerdings auch nicht wörtlich aus dem Mietvertrag (Schönheitsreparaturen...streichen zu lassen), so dass nicht ganz klar ist, ob in der Formulierung die Fremdbeauftragung schon enthalten war. Aber selbst wenn: Der Vermieter hat nur Anspruch auf eine Übergabe, die dem Standard bei Beginn des Mietverhältnisses entspricht (also bestenfalls fachgerechte Erledigung).