Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

2 Antworten

Dadurch das die Bedingungen im Vertrag bezüglich der Küche abweichen gegenüber dem, was besprochen wurde, gibt es keine Ansprüche des Vermieters.

Die mündlich geäußerte Absicht, eine Wohnung zu mieten, ist üblicherweise noch kein mündlicher Mietvertrag. Das hätte im Text sonst deutlicher dargestellt werden müssen. Erstaunlicherweise entbrennt der Streit auch nicht an so wesentlichen Punkte wie Nebenkosten, Schönheits-/Kleinreparaturen, sondern zunächst am Mietgegenstand. Da ist also sicherlich kein mündliches Vertragsverhältnis zustande gekommen.

Der Vermieter sollte demnächst nicht vorzeitig in den Urlaub fahren, sondern erst seine Verträge ins Trockene bringen.