Zwangsversteigerung einer Immobilie, ab wann wäre Miete zu zahlen vom bisherigen Eigentümer?

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Miete gar nicht, oder will der Neue Eigentümer mit der Alteigentümerineinen Mietvertrag schliessn.

Sie muss ab sofort eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen und unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) räumen.

Kündigen braucht der neue Eigentümer nciht, er hat ja keinen Vertrag mit ihr, den er kündigen könnte.

Ab Übergang der Immobilie an den neuen Eigentümer d.h. ab Kauf- bzw. Ersteigerungsdatum. Die Kündigungsfrist kommt auf den Mietvertrag an, jedoch mindestens die gesetzlichen Fristen.

Also meines Wissens nach ist es so dass wenn die Tante die Mieterin ist bei der Versteigerung mit übernommen wird.

Sie darf weiter in der Wohnung bzw. im Mietverhältniss bleiben bis sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder wegen dem Sonderkündigungsrechts erhält.

Die Mietkaution muß sogar der neue Vermieter der Tante bei Auszug übergeben auch wenn der Vorbesitzer dies derm neuen Besitzer nicht übergeben hat.

Allerdings sollte die Tante dies dem Amtsgericht frühzeitig angezeigt haben um dies geltend zu machen.

Wenn die Tante keine Mietschulen hat und die Miete vor dem Versteigerungstermin für den alten Mieter überwiesen hat so muß sich der neue Mieter mit ihr in Verbindung setzen und im Folgemonat an ihn überweisen.

Der neue Besitzer wird eh ins Haus wollen wenn es eine Zwangsversteigerung war und zuvor keine Besichtigung stattgefunden hat.