Schönheitsreparuren Fenster streichen

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Der Vermieter muß sich dabei auf den Mietvertrag berufen (können) und nicht nur verbal "fordern". Steht zu Schönheitsreparaturen nichts im Mietvertrag, kann er nichts wollen, dann ist es seine Verpflichtung!

Steht im Mietvertrag etwas zu Schönheitsreparaturen, dann kommt es auf den genauen Wortlaut an, ob er überhaupt ein Recht zu seinem Verlangen hat. Schau mal hier: http://www.bmgev.de/files/Schoenheitsreparaturen-2007.pdf. Beachte: ein (falsches) Detail kann die ganze Klausel kippen. Dann bleibt nichts mehr für ihn übrig!

Das Überstreichen der Silikonfuge ist ein fachlicher Fehler. Diesen mußt und darfst Du nicht wiederholen.

Der Vermieter muß Dich schriftlich zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auffordern und Dir eine Frist einräumen. Erst dann darf er die Arbeit fremdvergeben und muß das Geld bei Dir einfordern bzw. -klagen. Du mußt dann Deine Einwände geltend machen und kannst hoffentlich auch Beweise und Zeugen bringen.