Müssen alle Hauptmieter einer Wohnung bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?

1 Antwort

Eine ordentliche, unterschriebene Vollmacht (kein E-Mail) des Mieters für den Bevollmachtigten sollte für diese Zwecke ausreichen und dem Vermieter übergeben werden.

Allerdings muß der Mieter die Taten des Bevollmächtigten dann auch gegen sich gelten lassen, z. B. die Protokollunterzeichnung mit der darin vereinbarten Übernahme sämtlicher Schönheitsreparaturen durch den Mieter, obwohl die mietvertragliche Schönheitsreparaturenklausel gem. Mietvertrag und geltender Rechtsprechung für sich betrachtet unwirksam gewesen wäre.