Ist Einbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Guten Morgen.
Bei einem befreundeten Pärchen ist eingebrochen worden. Neben dem materiellen Schaden ist es auch einfach so, dass sie sich jetzt in der Wohnung unsicher und unwohl fühlen. Desdhalb wollen sie möglichst schnell ausziehen.
Ist ein Einbruch ein rechtlich nachvollziehbarer Grund für eine Kündigung? Oder muss man die üblichen Kündigungsfristen trotzdem einhalten?
Danke für Tipps ud Hinweise
2 Antworten
Man könnte allenfalls eine fristlose Kündigung rechtens erreichen, wenn der Vermieter nach Abmahnung und Fristsetzung die beschädigten Einbruchssicherungen (z. B. Schließbleche, Fensterscharniere, Scheiben, Gitter) nicht wieder in Ordnung bringt. Ansonsten sind die Mieter auf die ordentliche Kündigungsfrist angewiesen. Für die ordentliche Kündigung in dieser Frist bedarf es keiner Begründung.
Selbstverständlich können die Mieter sofort ausziehen, um ihrer Psyche Ruhe zu gönnen. Aber die bestehenden mietvertraglichen Verpflichtungen laufen unterdessen weiter.
Persömliches wohlbefinden kann mciht als Grundlage iener Kündigung eingesetzt werden. Hier sind imho die üblichen Kündigungsfristen einzuhalten.