Kann ein Vermieter für eine Renovierung Geld von neuen Mietern verlangen?

2 Antworten

Die Vertragsfreiheit gilt auch für Mietverträge, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und die Forderung des Vermieters verstösst gegen kein Gesetz. Üblich ist in solchen Fällen, in denen der Vermieter keine Renovierung selbst bezahlen will,z.B. eine Mietreduzierung für eine festgelegte Zeit o.ä. Ich würde auch von einem Vermieter, der solche Forderungen ohne Gegenleistung stellt, Abstand nehmen.Er wird auch in Zukunft bei Reparaturen oder berechtigten Beanstandungen nur schwer dazu zu bewegen sein seinen Pflichten nachzukommen. Wer will das?

Der Vermieter dürfte nicht sehr viel Erfahrung haben oder (wahrscheinlicher) ein Betrüger sein aber genau betrachtet ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden.

Wenn sich ein Mieter vor Vertragsabschluss darauf einlässt und wenn die Vereinbarung mit einer Nicht-Kündigungs- oder Nicht-Mieterhöhungsklausel verbunden ist kann ich mir das vorstellen. Es fällt unter Vertragsfreiheit.

Ich meine, es gibt auch Ablösen für Küchen und Einrichtungen, die obwohl unrealistisch hoch oft anstandslos gezahlt werden.

Es ist also alles eine Frage der Verhandlungsposition. Wenn man die Hammerwohnung in München anbietet aber nicht das Geld hat, die neu streichen zu lassen, kann man auf solche Ideen kommen.

Ein Anfangsverdacht auf Betrug ist allerdings bei solchen Angeboten immer gegeben. Man sollte also schon die Wohnung gesehen, den Mietvertrag und die Schlüssel haben sowie den Vermieter und seine deutsche Adresse kennen, damit man keinem Betrüger aufsitzt. In der letzten Zeit soll die Masche (via England?) öfter vorkommen.