Kann Vermieter bei Auszug fachmännische Reinigung fordern, wenn das so im Mietvertrag steht?
Wenn einem Vermieter, die übliche Übergabe "besenrein" zu wenig ist, u. er deshalb im Mietvertrag ergänzt, daß die Reinigung durch eine Putzfirma erfolgen muß: Hat das dann Bestand, oder ist besenrein nicht grds. Standard bei der Übergabe?
2 Antworten
Kannst du bedenkenlos unterschreiben und später selbst putzen. Damit kommt er bei keinem Gericht durch.
Hier nochmal zum nachlesen.
Mieter seien verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte zu erledigen. «Selber machen ist erlaubt, Stümperarbeiten reichen aber nicht aus», so Ropertz. Andererseits dürfe der Mieter nicht verpflichtet werden, eine Fachkraft zu bestellen. «Eine solche Klausel wäre unwirksam», erläutert Kai Warnecke von Haus + Grund.
ja, dass ist das Beste was man kann, warum vorher streiten und man bekommt die Wohnung nicht.
Wenn das so im Mietvertrag steht, kann der Vermieter natürlich auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Es sei denn der Mieter kann nachweisen den Mietvertrag unter Druck und der Androhung von Repressalien unterschrieben zu haben.
Sehe ich auch so.
Der Finanzfrage-lesende Mieter sollte solche Klauseln auch nicht vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter als rechtswidrig diskutieren, sondern dies erst später zu gegebener Zeit tun.