Kann Vermieter bei Auszug fachmännische Reinigung fordern, wenn das so im Mietvertrag steht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannst du bedenkenlos unterschreiben und später selbst putzen. Damit kommt er bei keinem Gericht durch.

Wodie  03.02.2011, 20:41

Hier nochmal zum nachlesen.

Mieter seien verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte zu erledigen. «Selber machen ist erlaubt, Stümperarbeiten reichen aber nicht aus», so Ropertz. Andererseits dürfe der Mieter nicht verpflichtet werden, eine Fachkraft zu bestellen. «Eine solche Klausel wäre unwirksam», erläutert Kai Warnecke von Haus + Grund.

http://www.ra-jerratsch.de/aktuell/mietrecht/vermieter_darf_bei_renovierung_nicht_zu_viel_verlangen.html

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LittleArrow  04.02.2011, 00:03

Sehe ich auch so.

Der Finanzfrage-lesende Mieter sollte solche Klauseln auch nicht vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter als rechtswidrig diskutieren, sondern dies erst später zu gegebener Zeit tun.

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Wodie  04.02.2011, 12:57
@LittleArrow

ja, dass ist das Beste was man kann, warum vorher streiten und man bekommt die Wohnung nicht.

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Wenn das so im Mietvertrag steht, kann der Vermieter natürlich auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Es sei denn der Mieter kann nachweisen den Mietvertrag unter Druck und der Androhung von Repressalien unterschrieben zu haben.

Wodie  03.02.2011, 20:28

Nicht alle Klauseln die man in den Mietvertrag schreibt sind auch gültig.

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