Rasenmäher meines Vermieters

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Das ist ein wenig kompliziert! Wenn ich davon ausgehe, dass der Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück steht (vergleichbar einer Garage oder des Kellers), die Mindestsicherungen wegen Einbruchdiebstahl erfüllt sind und dieser Einbruchdiebstahl nachweislich stattgefunden hat, so besteht meines Erachtens genauso Versicherungsschutz, wie für eigene Sachen, sogar zum Neuwert!

Trifft aber nur einer der obigen Punkte nicht zu, so ist die Ablehnung deines Versichers berechtigt. Grundsätzlich sind geliehene Sachen außerhalb der eigenen Wohnung NICHT versichert.

Allerdings würde auch die Hausratversicherung des Vermieters den Schaden im Rahmen der sogenannten "Außenversicherung" tragen. Seine Drohung mit dem Anwalt ist totaler Blödsinn und Schaumschlägerei!

Zunächst mal ist es Deine Pflicht Dir zur Nutzung überlassene Geräte vor Verlust zu schützen und da hat Dein Vermieter recht eine Regulierung des Schadens über eine Deiner Versicherungen entweder Hausratversicherung oder Privathaftpflicht erfolgen müsste. Ein Fahrrad welches aus dem angemieteten und abgeschlossenen Keller gestohlen würde würde ja z. Bsp. auch über die Hausratversicherung abgedeckt (wenn im Vertrag explizit mitversichert). Wenn keine Versicherung dafür in Frage käme, wirst Du den Ersatz aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen.

Was ich aber auch nicht verstehe ist das er da so einen Tumult drum macht, ich komm eig. gut mit ihm klar- er ist ein lockrerer Typ- nur seine Alte pfuscht da immer rein und nervt übelst.

Er ist selbst auch Versichert.Hat mir auch gesagt das er selbst auch schon eine anzeige erstattet hat, was ich Hirnlos finde denn ich kam ihm schließlich zuvor- es war ja mein schuppen. Und er will meiner versicherung mit nem Anwalt drohen... nicht mir. Ich sagte ihm das ich ihm gerne 50€ gebe wenn die versicherung es nicht übernimmt, denn mein Versicherungsmann meinte es währe dann eine teilschuld, mein vermieter hat ja schließlich zugelassen das der mäher in meinem schuppen steht.