Schneeräumen auf Flachdach, Pflicht Mieter oder Vermieter?

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Für Flachdächer, oder normale Dächer, gibt es überhaupt keine Räumpflicht!

Gäbe es sie, wäre der Vermieter zuständig und könnte weder die Pflicht, noch die Kosten, auf die Mieter abwälzen, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt. Vergleichbar mit der Moosbeseitigung auf einem alten Dach.

Dadurch wird auch gleichzeitig deine Frage nach der Haftung beantwortet, denn wenn der Mieter gar nicht verantwortlich ist... usw. usf.