Schneeräumen auf Flachdach, Pflicht Mieter oder Vermieter?
Wie sieht es aus mit der Räumpflicht auf Flachdächern? Müsste der Mieter sich drum kümmern oder der Vermieter (da ja nicht ungefährlich). Was passiert, wenn es zu einem Schaden käme, wäre der Mieter haftbar zu machen?
2 Antworten
Für Flachdächer, oder normale Dächer, gibt es überhaupt keine Räumpflicht!
Gäbe es sie, wäre der Vermieter zuständig und könnte weder die Pflicht, noch die Kosten, auf die Mieter abwälzen, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt. Vergleichbar mit der Moosbeseitigung auf einem alten Dach.
Dadurch wird auch gleichzeitig deine Frage nach der Haftung beantwortet, denn wenn der Mieter gar nicht verantwortlich ist... usw. usf.
Im Moment gibt es keine Räumpflicht für Dächer. In den Augen der CDU ist das ein Unding, weil sie den Standpunkt vertritt, dass ein Dach als Eigentum ebenfalls geräumt werden muss.Hier ein Artikel dazu. http://nachrichten.t-online.de/zeitung-cdu-politiker-fordert-raeumpflicht-fuer-flachdaecher/id_43867448/index