Kaputte Fliese in Wohnung. Beweislast Mieter oder Vermieter?

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Hallo,

in der Regel sollte bei Einzug mit dem Vermieter eine Begehung stattfinden und ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, so dass etwaige vorhandene Schäden oder Besonderheiten dort eingetragen sind. Wenn Du die Durchschrift dieses Protokolls hast, dann dürfte der Nachweis kein Problem sein. Wenn Du das aber von Anfang an wusstest und kein Übergabeprotokoll oder eine bereits schriftliche Beanstandung des Schadens vorliegt, dann sehe ich es als äußerst schwierig an, den Beweis anzutreten, dass der Schaden schon da war.

Die weitere Frage wäre ja aber auch, was der Vermieter jetzt genau von Dir möchte ? Schadensersatz für die eine Fliese oder will er jetzt unverhältnismäßig die ganze Küche neu fliesen ?

Leider ist es so, dass in diesem Fall die Beweislast bei dir liegt. Wenn du also, wie auch schon von anderen geschrieben, kein Übernahmeprotokoll oder sonstigen Beweis dafür hast, dass die Fliese bereits bei Einzug kaputt war, wirst du wohl oder übel für den Ersatz sorgen müssen. Denn im Gesetzt heißt es sinngemäß: Kennt der Mieter den Mangel (was ja bei dir der Fall ist) bei Vertragsabschluß, so haftet der Vermieter nur dann, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Und das ist hier ja nicht der Fall, da dir der Schaden bei Einzug ja bekannt war.

Hast Du keine Zeugen, der bestätigt, die Wohnung mit der Beschädigung übernommen zu haben? Oder ein Foto mit leerer Küche? Dann würde ich es drauf ankommen lassen. Allerdings sucht der Vermieter offensichtlich nach einem Grund Kaution nicht zurückzahlen zu müssen.