Vermietung an nahe Verwandte, muß man überhaupt jährlich Nebenkostenabrechnung erstellen

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Ich sehe Deine Frage nicht unter steuerlichen, sondern zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Und dann lautet die Antwort "Ja", zumindest was die Heizkosten angeht.

Die Heizkosten sind seit 2009 nach der Heizkostenverordnung - vorrangig gegenüber dem Mietvertrag - zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen, wenn das Haus mehr als zwei Wohnungen hat.

Den Rest der Nebenkosten kannst Du als Pauschale in Rechnung stellen und damit nicht im Detail abrechnen. Wenn Du aber Deinen Verwandten eine NK-Abrechnung aufgrund des Mietvertrages präsentierst, dann mußt Du auch die gestellten (detaillierten) Anforderungen nach § 556 BGB, Betriebskostenverordnung und nach Rechtsprechung einhalten.

Wenn Mieter und Vermieter sich darauf geinigt haben keine jährliche NKA zu erstellen dann ist das so. Wer und wie sollte das von aussen bestimmen bzw. durchsetzen wollen.