Müll-Lagerung auf dem drüberliegenden Balkon

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Ansprechpartner sind zuerst der Vermieter und dann die Hausverwaltung. Der Hausmeister kann solche Mistände nur zur Kenntnis nehmen, aber größeren Handlungsspielraum hat er nur mit dem im Treppenhaus zwischengelagerten Müll. Hier kann er eine Abmahnung der Mieter veranlassen. Was die einzelnen Mieter auf ihrem Balkon alles abstellen ist erst einmal deren Privatsache, erst wenn davon eine allgemeine Belästigung ausgeht kann man eingreifen. Ob da Schmeißfliegen schon ausreichen unterliegt einem gewissen Ermessensspielraum. Du musßt auch damit rechnen, dass man Dir nahelegt zur Abwehr der Fliegen die Fenster und Türen mit Fliegengittern zu versehen.