Geschirrspüler gemietete Einbauküche kaputt, wie verhalte ich mich???

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im privaten Konsumerrecht gilt: In den ersten 6 Monaten besteht Gewährleistungsanspruch bei welchem der Hersteller beweisen muss, dass es ein Bedienfehler war und keine Herstellungs/Materialfehler.

Nun hat der Vermieter diese Küche als Geschäftsmann getätigt und hat gegenüber den Installateur bzw. Hersteller selbst Gewährleistungs bzw. Garantieansprüche und sollte eigentlich für sich und für seine Mieter "kämpfen": Schließlich reißt eine Metalltür nicht einfach so ein!

Wenn die Küche im Mietvertrag steht, so habt Ihr natürlich anspruch darauf dass diese einwandfrei funktioniert und Reperaturarbeiten muss der Vermieter übernehmen - es sei denn Ihr hab den Schaden selbst grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, was hier aber nicht gegen sein dürfte.

also mit dem Vermieter das klärende Gespräch suchen, notfalls Schriftlich und um Besteigigung des Mangels bitten

Vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten, ich habe mich noch schnell auf den Weg in unser Mieterbüro gemacht und habe persönlich mit unserer Verwalterin gesprochen... Da unsererseits keine Versicherung in Frage kommt, da wir Elektrogeräteklausel mit drin haben und wir ja nun nicht beweisen können, wer Schuld hat,hat sie sich dafür ausgesprochen, mit Augenzudrücken die Angelegenheit mit der Küchenfirma zu deichseln :-) Was ein Gespräch so alles ausmacht... LG und thx nochmal