Geschirrspüler gemietete Einbauküche kaputt, wie verhalte ich mich???
Vor 1 Woche löste sich bei unserem Einbau-Geschirrspüler (6 Monate alt) die Holzverkleidung von den oberen Schrauben. Als wir uns dies genauer anschauten entdeckten wir an der Seite einen Riss in der Metalltür (nicht in der Holzverkleidung). Als wir dies dem Vermieter meldeten, war auch schnell jemand von der Küchenfirma da, die damals die Küche installierten.
Das Problem daran ist, der Kücheninstallateur meinte, der Schaden bestünde schon ein Weile, da der Spülschrank daneben, durch die scharfe Risskante, eine Kerbe im Holz hätte. Dann meinte er, wir hätten den Schaden selbst verursacht und wir müssten dafür aufkommen. Wir hätten es auch schon viel früher merken müssen, da die Tür schwer aufginge. Die Tür ging aber schon von Anfang an schwer.
Meine Fragen dazu sind:
- Wie kann man herausfinden und beweisen, durch was die Tür derart gerissen ist?
- Bin ich überhaupt in der Beweispflicht?
- Kann ich mich weigern, es reparieren zu lassen, solange die Kosten- und Schuldfrage nicht geklärt ist?
Für Antworten bin ich sehr dankbar
Anett
2 Antworten
Im privaten Konsumerrecht gilt: In den ersten 6 Monaten besteht Gewährleistungsanspruch bei welchem der Hersteller beweisen muss, dass es ein Bedienfehler war und keine Herstellungs/Materialfehler.
Nun hat der Vermieter diese Küche als Geschäftsmann getätigt und hat gegenüber den Installateur bzw. Hersteller selbst Gewährleistungs bzw. Garantieansprüche und sollte eigentlich für sich und für seine Mieter "kämpfen": Schließlich reißt eine Metalltür nicht einfach so ein!
Wenn die Küche im Mietvertrag steht, so habt Ihr natürlich anspruch darauf dass diese einwandfrei funktioniert und Reperaturarbeiten muss der Vermieter übernehmen - es sei denn Ihr hab den Schaden selbst grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, was hier aber nicht gegen sein dürfte.
also mit dem Vermieter das klärende Gespräch suchen, notfalls Schriftlich und um Besteigigung des Mangels bitten
Vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten, ich habe mich noch schnell auf den Weg in unser Mieterbüro gemacht und habe persönlich mit unserer Verwalterin gesprochen... Da unsererseits keine Versicherung in Frage kommt, da wir Elektrogeräteklausel mit drin haben und wir ja nun nicht beweisen können, wer Schuld hat,hat sie sich dafür ausgesprochen, mit Augenzudrücken die Angelegenheit mit der Küchenfirma zu deichseln :-) Was ein Gespräch so alles ausmacht... LG und thx nochmal