Vermieter-Rechtsschutz kurzfristig abschließen mit Verdacht auf baldige Inanspruchnahme
Hallo,
ich habe vor ein Haus zu ersteigern, dieses wird derzeit noch vermietet. Es ist ja bekannt, dass es Ärger mit den Mietern geben kann wenn man wegen Eigenbedarf den Mietvertrag kündigt.
Da ich aktuell selbst noch Mieter bin und deshalb keine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer habe bin ich gegen einen solchen Fall nicht versichert. Eine allgemeine Rechtsschutzversicherung habe ich jedoch.
Ist es möglich, eine solche Rechtsschutzversicherung auf die Schnelle abzuschließen und diese im Fall der Fälle, falls es tatsächlich Ärger mit den Mietern gibt, auch schon greift. Man kann ja nicht verlangen, dass ich eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer abschließe, die zu dem momentanen Zeitpunkt (Mieter) absolut überflüssig wäre.
Vielen Dank und viele Grüße.
3 Antworten
Bevor Du hier Gott und die Welt über Eventualitäten befragst, würde ich doch einfach mal direkt die Mieter fragen, wie sie einer Kündigung gegenüberstehen.
Wenn sie erkennen lassen, dass sie nicht ausziehen wollen, dann würde ich von diesem Objekt schlicht die Finger lasssen, denn Dir entstehen erst einmal lange Wartezeiten, zusätzliche Kosten und viel Ärger bis Du das Objekt entmietet hast. Ob sich unter diesen Voraussetzungen das ganze Objekt noch rechnet ist wirklich zu prüfen.
Dann richtet Euch unter diesen Voraussetzungen auf eine lange Zeit ein, bevor Ihr das ersteigerte Objekt selbst nutzen könnt.
Ich würde vorerst nicht erst Staub aufwirbeln, Die Rechtsschutz gibt es normalerweise mit 3 Monaten Wartezeit, kenne aber eine die nur 2 Monate hat, die Prämien errechnen sich an Hand der Mieteinnahmen, beachten solltest du jedoch das zuerst eine Rechtsschutz da sein sollte, bevor es zu Kauf kommen sollte. Da die meisten sonst nicht Leisten werden, da das vorher schon war, Tip! Zeichne eine Police ein paar Tage vor dem Versteigerungstermin, sollte es denoch kein Kauf geben hast du noch Zeit die Police zu Widerrufen.
2 Monate Wartezeit ?? bei Miet & Grundstücks RS ?? welcher Versicherer soll das denn sein..? HG DerMakler
Wenn ich mich recht entsinne, ist das Prinzip 'Kauf bricht nicht Miete'auf ersteigerte Objekte nicht anwendbar. Trotzdem bleibt natürlich das Problem, den Mieter tatsächlich los zu werden. Lass Dich von einem auf Immobilien- bzw.Miet-Recht spezialisierten Anwalt beraten. Dies kostet nicht viel.
Wir haben schon versucht mit den Mietern in Kontakt zu treten um das Haus von innen anzusehen. Der Zutritt wurde und verwehrt und sie sagten, sie wollen das Haus selbst ersteigern. Allerdings ist uns bekannt, dass der Mann insolvent ist und wir halten das für abwegig.
Das ist alles so kompliziert aber wir könnten damit unter Umständen ein echtes Schnäppchen machen :/