Kann man Kaution schon früher verlangen?

4 Antworten

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Wenn man seinem Vermieter die Lage erklärt, hat man vielleicht Glück und er kommt einem entgegen, aber ein Recht hat man nicht darauf. Selbst aus 6 Monaten können auch 9 Monate werden, wenn der Vermieter noch eine Nebenkostenabrechnung offen hat und warten will, bis diese ausgestellt ist, kann er die Kaution mit der eventuellen Forderung verrechnen.

ich wohne jetzt seit dem 01.12.2010 in der neuen wohnung.Dafür habe ich 1200,00€ Kaution bezahlt. Kann ich diese nach 6 oder 9 Monaten zurück bekommen - auch wenn ich die Hausverwaltung als recht unkulant, was Mängel waren, erlebt habe?

Vielen Dank für die Auskunft im Voraus.

Siegrun Triesscheijn

Man kann bitten, aber nicht fordern.

die 6 Monate sind nun mal Gesetzeslage

Man kann viel verlangen, was einem aber ohne Rechtsanpruch nicht wirklich weiterhilft. Auch nicht hilfreich ist das Argument, die alte Kaution für die Gestellung der neuen Kaution zu benötigen.

Der Vermieter muß die Kaution einigermaßen unverzüglich "abrechnen", aber er darf nur u. U. einen Teil für die mögliche NK-Abrechnung 2009 einbehalten.

Näheres findet sich hier: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/727/334578/text/