Als Dienstleister (Eventhelfer) Gewerbe anmelden?

1 Antwort

Wenn du das nur einmal gemacht hast und deine Entlohnung einmalig 410 Euro nicht übersteigt, braucht's nicht gleich ein Gewerbe. Du kannst auch als Privatperson eine Rechnung schreiben. Kannst du als Einkünfte in deine EkSt-Erklärung reinnehmen, ist aber neutral.